Steinmetz(in) und Steinbildhauer(in)

  • Branche: Handwerk
  • Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert 3 Jahre
  • Zugangsvoraussetzung: Hauptschulabschluss
  • Monatlicher Verdienst in Ausbildung:
    1. Lehrjahr 530 Euro
    2. Lehrjahr 620 Euro
    3. Lehrjahr 720 Euro
  • Monatlicher Verdienst nach Ausbildung (brutto): 1.800 EUR
I

Beschreibung



Steinmetze und Steinbildhauer bzw. Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen der Fachrichtung Steinmetzarbeiten verarbeiten Natur- und Kunststein zu Boden- und Fassadenplatten, Treppen oder Fensterumrahmungen. Darüber hinaus gestalten, fertigen und restaurieren sie Denkmale aus Stein.

Steinmetze und Steinmetzinnen sind vor allem in der Naturwerkstein- sowie Natursteinbe- und -verarbeitung tätig, z.B. in Steinmetz- und Grabsteinwerkstätten oder in Betrieben der Gebäudesanierung. Darüber hinaus finden sie Beschäftigungsmöglichkeiten in Marmor- und Naturwerksteinbetrieben. Zuweilen arbeiten sie auch in Domhütten oder in Restaurierungsbetrieben für Fassaden historischer Gebäude und Steindenkmäler.

In erster Linie sind sie in Werkstätten und Werkhöfen tätig. Dort fertigen sie Objekte aus Naturstein an. Zudem sind sie auf Baustellen oder Friedhöfen anzutreffen, wo sie vor Ort z.B. alte Gebäudeteile oder Grabsteine restaurieren und sanieren.

Tätigkeit



Steinmetze und Steinbildhauer bzw. Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen der Fachrichtung Steinmetzarbeiten spalten, behauen, schleifen und polieren Naturstein, z.B. aus Marmor, Schiefer oder Granit, und künstliche Steine wie Terrazzo. Sie fertigen und verlegen Bodenplatten und Fliesen im Innen- und Außenbereich von Gebäuden, installieren Arbeitsplatten und montieren Fassadenelemente. Sollen Treppen oder Fenster- und Türumrahmungen versetzt werden, sind sie ebenfalls zuständig. Sie stellen auch steinerne Denkmale her, insbesondere Grabmale und Grabsteine. Außerdem restaurieren sie Baudenkmäler und historische Kunst- und Bauwerke.

Perspektiven



Nach der Ausbildung arbeiten Steinmetze und Steinbildhauer bzw. Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen der Fachrichtung Steinmetzarbeiten vor allem in Steinmetzbetrieben und Natursteinbetrieben. Dort werden sie sich in der Regel auf bestimmte Arbeitsbereiche spezialisieren, z.B. auf die maschinelle Steinbe- und -verarbeitung, auf die Herstellung von Grabmalen, auf Restaurierungsarbeiten oder die Gestaltung von Inschriften. Fachkräfte, die im Bereich Bau tätig sind, können sich auf Natursteinfassaden oder auf den Treppenbau spezialisieren, im Bereich Innenausbau auch auf die Herstellung von Waschbecken, Tisch- und Arbeitsplatten.

Mit der erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung ist die berufliche Bildung für Steinmetze und Steinbildhauer bzw. Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen der Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten jedoch nicht beendet. Sie müssen mit modernen Steinbearbeitungsmaschinen umgehen können, die ständig weiterentwickelt und verbessert werden. Auch mit neuen Materialien wie Kunststoffe und Kunststeine sowie neuen Arbeitstechniken und -methoden, z.B. bei der Reinigung und Konservierung von Natursteinoberflächen, sollten sie sich vertraut machen. Spezialkenntnisse benötigen sie auch für den Bereich Restaurierung. Um beruflich auf dem Laufenden zu bleiben oder Spezialkenntnisse zu erwerben, ist ständige Weiterbildung erforderlich. In Seminaren und Lehrgängen zu Themen wie Natur- und Kunststeinbearbeitung, Plastisches Gestalten, Schriftgestaltung oder auch Historische Materialkunde und Restaurierungstechniken können sie ihre Kenntnisse immer aktuell halten.

Weiterbildung kann auch der Schlüssel zum beruflichen Aufstieg sein. Steinmetze und Steinbildhauer bzw. Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen können die Prüfung als Steinmetz- und Steinbildhauermeister/in ablegen, nach mehrjähriger Berufstätigkeit z.B. auch eine Fortbildung als Steintechniker/in oder Gestalter/in der Fachrichtung Stein absolvieren.

Wer über die erforderliche Hochschulreife verfügt, kann ein Studium in Betracht ziehen. Hier bieten sich Studiengänge wie Restaurierung oder Bildende Kunst an.

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. durch Gründung, Übernahme oder als Teilhaber/in eines Betriebs des Steinmetzen- und Steinbildhauerhandwerks. Hierfür ist in diesem zulassungspflichtigen Handwerk eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Voraussetzung ist entweder eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung, ein entsprechender Abschluss einer Hochschule oder einer Fachschule für Technik, eine Ausübungsberechtigung oder eine Ausnahmebewilligung. Künftige Betriebsinhaber/innen oder deren angestellte Betriebsleiter/innen müssen eine der genannten Voraussetzungen erfüllen.