Augenoptiker(in)

  • Branche: Gesundheit / Soziales
  • Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert 3 Jahre
  • Zugangsvoraussetzung: meist mittlere Reife
  • Monatlicher Ausbildungsvergütung:
    1. Lehrjahr 500 Euro
    2. Lehrjahr 580 Euro
    3. Lehrjahr 690 Euro
  • Monatlicher Verdienst nach Ausbildung (Median): ca. 1.800 Euro

Beschreibung



Augenoptiker/innen stellen Sehhilfen für Kunden her und passen sie ihnen individuell an. Sie verkaufen Brillen, Kontaktlinsen und optische Geräte und erledigen kaufmännische Arbeiten.

Augenoptiker/innen arbeiten vorwiegend in Betrieben des Augenoptikerhandwerks wie eyes + more und der augenoptischen Industrie, Als Handelsvertreter/innen sind sie häufig für international ausgerichtete Unternehmen, manchmal europaweit, unterwegs. Sie sind auch in Augenkliniken tätig, und zwar in der refraktiven Chirurgie.

Ihre Arbeitsplätze sind der Verkaufsraum und die Werkstatt. Verwaltungsaufgaben und die Kundenkorrespondenz erledigen Augenoptiker/innen in Büroräumen. Als Handelsvertreter/innen im Vertrieb für optische Produkte wie Brillenkollektionen, Ferngläser und Fotozubehör sind sie teilweise auch von einem Home-Office aus tätig und befinden sich häufig auf Geschäftsreisen. Wenn sie für internationale Kunden tätig sind, gehören Reisen ins Ausland zu ihrem Berufsalltag.

Tätigkeit



Um eine Brille herzustellen, bearbeiten Augenoptiker/innen vorgeschliffene Gläser: Sie wählen die passende Glasstärke und richten die Gläser nach ihrem Mittelpunkt aus (zentrieren). Dann schleifen sie die Gläser an Maschinen und setzen sie präzise in die Fassung ein. Schließlich passen sie die Brillen ihren Kunden anatomisch an. Im Geschäft beraten sie Kunden typ- und stilgerecht oder informieren sie beispielsweise darüber, wie man Kontaktlinsen pflegt. Sie verkaufen nicht nur Brillen, sondern z.B. auch Mikroskope oder Ferngläser. Bei Bedarf reparieren sie diese auch. Daneben erledigen sie kaufmännische Arbeiten wie die Kalkulation von Kosten oder die Buchhaltung.

Perspektiven



Nach abgeschlossener Berufsausbildung arbeiten Augenoptiker und Augenoptikerinnen zum Beispiel in der Herstellung, Reparatur oder im Verkauf von Sehhilfen in Meisterbetrieben des Augenoptikerhandwerks. Darüber hinaus können sie unter anderem auch in Kaufhäusern mit Augenoptikabteilungen, bei Großfilialisten, in der Optikindustrie oder in Großhandlungen für Optikwaren arbeiten. Sie finden Anstellungen im Facheinkauf fr Brillen und andere optische Artikel, in der Reklamationssachbearbeitung für Optikwaren, in der Instandsetzung von optischen Geräten, als Depositeur/in oder Mustermacher/in für Optikwaren.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die berufliche Bildung für Augenoptiker/innen nicht beendet: Neue Arbeitsverfahren und neue Techniken, zum Beispiel für die Anpassung von Kontaktlinsen, sowie neue Trends in der Brillenmode verändern die Anforderungen an Augenoptiker und Augenoptikerinnen. Sie müssen sich daher ständig weiterbilden und ihre Kenntnisse den neuen Entwicklungen anpassen. Um beruflich auf dem Laufenden zu bleiben, können sie geeignete Seminare und Kurse belegen. Neben allgemeinen Anpassungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in der Augenoptik sind mögliche Themen zum Beispiel Kontaktlinsen, Refraktion, technische Optik sowie Waren-, Produkt- und Verkaufskunde für optische Erzeugnisse. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich durch das ganze Berufsleben ziehen.

Um sich beruflich weiterzuentwickeln, können Augenoptiker/innen eine Fortbildung absolvieren, beispielsweise als Augenoptikermeister/in, Industriemeister/in - Optik, Techniker/in - Feinwerktechnik oder staatlich geprüfte/r Augenoptiker/in.

Für Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung ist ebenso ein Studium, z.B. der Augenoptik oder des Photoingenieurwesens, denkbar. Welche Zulassungsbedingungen hierzu in den einzelnen Bundesländern für Augenoptiker/innen ohne schulische Hochschulreife vorliegen, finden Sie unter:

Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. durch Gründung, Übernahme oder als Teilhaber/in eines Betriebs des Augenoptikerhandwerks. Hierfür ist in diesem zulassungspflichtigen Handwerk eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Voraussetzung ist entweder eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung, ein entsprechender Abschluss einer Hochschule oder einer Fachschule für Technik, eine Ausübungsberechtigung oder eine Ausnahmebewilligung. Künftige Betriebsinhaber/innen oder deren angestellte Betriebsleiter/innen müssen eine der genannten Voraussetzungen erfüllen.