Sozialpädagogische Fachkraft (w/m/d) als Abteilungsleitung - Allgemeiner Sozialer Dienst / Hilfen zur Erziehung im Fachbereich 21 - Jugend
Wir in Meerbusch
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die nachstehende Vollzeitstelle
Sozialpädagogische Fachkraft (w/m/d) als Abteilungsleitung
Ihre Aufgaben sind insbesondere:
- Leitung und Steuerung der Abteilung einschließlich der Fachverantwortung für die Wahrnehmung der Jugendhilfeaufgaben und -leistungen
- Beratung, Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen in schwierigen Fallkonstellationen
- Übernahme von Entscheidungsverantwortung, bei Kriseninterventionen und insbesondere in Kinderschutzfällen
- Sicherstellung der Erfüllung des hoheitlichen Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung (Qualitätssicherung und eigene verantwortliche Mitwirkung an Gefährdungseinschätzungen gem. § 8a Abs. 1 SGB VIII)
- Personalverantwortung und Fachaufsicht
- Abteilungsübergreifende Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in allen Tätigkeitsfeldern des Allgemeinen Sozialen Dienstes in Zusammenarbeit mit der Abteilungsleitung ,,Allgemeiner Sozialer Dienst / Eingliederungshilfe"
- Vertretung der beiden Abteilungsleitungen untereinander
- Kooperation mit Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie mit allen vor Ort tätigen sozialen Einrichtungen und Diensten, Mitarbeit in Gremien und Arbeitskreisen
- Beteiligung an team- und fachbereichsübergreifenden Projekten des Fachbereiches und des Dezernates
Die Änderung des Aufgabenzuschnittes bleibt vorbehalten.
Unsere Anforderungen:
Für diese verantwortungsvolle Leitungsfunktion suchen wir eine überzeugende Führungspersönlichkeit mit umfassender Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe. Sie verbinden strategisches und wirtschaftliches Denken mit sozialer Kompetenz, Entscheidungsstärke und einer kooperativen Führungshaltung. Mit hoher Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Gestaltungswillen übernehmen Sie die Leitung der Abteilung und entwickeln diese gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden zukunftsorientiert weiter.
Erforderlich sind daher:
- Ein abgeschlossenes Studium als Dipl.-Sozialpädagoge*in bzw. Dipl.-Sozialarbeiter*in (FH) oder Bachelor of Arts (BA) (w/m/d) mit staatlicher Anerkennung mit mehrjähriger beruflicher Erfahrung im Bereich des ASD oder fundierte Erfahrungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
- Mehrjährige praktische Verwaltungserfahrung, möglichst im Bereich der Jugendhilfe, und vertiefte Fachkenntnisse im Leistungsspektrum des SGB VIII, des JGG sowie im Bereich des Familienrechts
- Sehr gute Kenntnisse des Jugendhilferechts, Kenntnisse des Verwaltungsverfahrensrechts und des Kommunalrechts. EDV-Kenntnisse in der Anwendung der gängigen Programme (MS-Office-Paket) werden ebenso erwartet wie die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte mündlich und schriftlich strukturiert zu präsentieren
- Offenheit für neue Lösungswege in der sozialen Arbeit ist unerlässlich, Erfahrungen in einer Leitungsfunktion sind wünschenswert
- Bereitschaft zur Teilnahme an ggf. nicht barrierefreien Terminen außer Haus sowie eine zeitliche Flexibilität über die gewöhnlichen Arbeitszeiten hinaus
- Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft, das private Fahrzeug gegen Kostenerstattung dienstlich einzusetzen
Wir bieten:
- Eine interessante, abwechslungsreiche und unbefristete Beschäftigung in einer Kommune mittlerer Größe mit etwa 800 Beschäftigten
- Ein angenehmes Arbeitsumfeld in einem kompetenten Team, das großen Wert auf die fachliche Weiterentwicklung der sozialen Arbeit legt
- Eine Vergütung nach Entgeltgruppe S 17 TV Sozial- und Erziehungsdienst zum TVöD
- Bei besonderen persönlichen Leistungen ein jährliches Leistungsentgelt sowie eine Zusatzversorgung
- Eine flexible Arbeitszeit ohne Kernzeiten im Umfang von 39 Wochenstunden
- Ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit vielen unterschiedlichen Angeboten sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind ebenso erwünscht. Eine Teilzeitbeschäftigung im Rahmen von Jobsharing ist u. U. möglich, angestrebt wird eine Vollzeitbeschäftigung.
Bei inhaltlichen Fragen - gern auch im Vorfeld einer möglichen Bewerbung - steht Ihnen die Leiterin des Fachbereichs 21, Frau Stefanie Fandel, Telefon 02159/916-555, zur Verfügung.