Küchenkraft (m/w/d) im Familienzentrum Kunterbunt/Traumquelle
Zuverlässig. Sorgfältig. Teamfähig.
Beschäftigung: un/befristet, Teilzeit mit 20 Wochenstunden
Vergütung: EG 2 TVöD - 2.692,16 EUR - 3.339,97 EUR bei Vollzeit
Start: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Ob Geschirr spülen, Küchenflächen reinigen oder bei der Essensausgabe helfen - Ihre Unterstützung sorgt dafür, dass in unseren Kitas und Schulen alles reibungslos läuft.
Sie arbeiten gern im Team, mögen klare Abläufe und behalten auch im Trubel den Überblick? Dann haben wir die passende Stelle für Sie!
Wir suchen für unser städtisches Familienzentrum im Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung eine*n
Küchenkraft (m/w/d)
Die Arbeitszeiten richten sich nach den Öffnungszeiten des Familienzentrums (werktäglich 7 Uhr bis 16.30 Uhr). Der Urlaub ist vorrangig auf die Schließzeiten des Familienzentrums abzustimmen, insbesondere auf die Sommerschließzeiten.
Der Urlaub ist vorrangig auf die Schließungszeiten der Grundschulen abzustimmen, insbesondere auf die Schließzeiten während der Sommerferien.
Ihr Aufgabengebiet:
Im Wesentlichen gehören folgende Tätigkeiten zu Ihrem Aufgabenbereich:
- Unterstützung bei der Essenszubereitung und -ausgabe in der Kitaküche
- Spülen, Reinigen und Desinfizieren von Küchenutensilien und Arbeitsflächen
- Einhaltung der Hygienevorschriften
- Vorbereitung einfacher Speisen oder Snacks
- Unterstützung beim Wareneingang und bei der Lagerpflege
Was Sie mitbringen sollten:
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Gerne erste Erfahrung in Küchen- oder Reinigungsbereichen
- Teamfähigkeit und freundlicher Umgang mit Kindern und Kolleg*innen
- Bereitschaft zur Schichtarbeit (Früh- und Mittagsdienste) nach Absprache
Seit dem 01.03.2020 gilt für Beschäftigte, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, die gesetzliche Verpflichtung zur Impfung gegen Masern. Daher ist vor Beginn der Tätigkeit ein diesbezüglicher Impf-nachweis oder ein ärztliches Zeugnis über den Immunstatus vorzulegen.
Wir verfügen über ein institutionelles Schutzkonzept, das dem Schutz der Kinder und der Wahrung ihrer Rechte dient. Im Rahmen des §72a SGB VIII und den Vorgaben des Landesjugendamtes NRW, setzen wir die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für die Einstellung voraus.
Folgende unverzichtbar Anforderungen werden an die Interessent*innen gestellt:
(Erläuterung der aufgeführten Ausprägungsgrade der Kompetenzen: ????? grundlegend ausgeprägt/ ????? Solide ausgeprägt/ ????? gut ausgeprägt/ ????? sehr gut ausgeprägt/ ????? außerordentlich ausgeprägt)
Informationsverarbeitungs- und Lernkompetenz -- ?????
Sie nehmen die für die Küchenabläufe erforderlichen Informationen auf und berücksichtigen diese bei der täglichen Arbeit.
Anwendungskompetenz -- ?????
Sie wenden die für die Küchenarbeiten erforderlichen Informationen und Kenntnisse bei den übertragenen Aufgaben an.
Selbstorganisationskompetenz -- ?????
Sie organisieren die übertragenen Küchenarbeiten so, dass anfallende Aufgaben rechtzeitig erledigt werden.
Kreativität -- ?????
Bei Abweichungen von üblichen Abläufen entwickeln Sie im Rahmen der übertragenen Küchenaufgaben einfache Lösungen.
Kommunikationsfähigkeit -- ?????
Sie stimmen sich in einfachen Arbeitssituationen verständlich mit den beteiligten Personen in der Kindertageseinrichtung ab.
Konfliktfähigkeit -- ?????
Bei Unstimmigkeiten im Arbeitsablauf sprechen Sie Sachverhalte angemessen an und vertreten Ihren Standpunkt sachlich.
Kritikfähigkeit -- ?????
Sie nehmen Hinweise zu den Küchenabläufen und zur Aufgabenerledigung an und berücksichtigen diese bei der weiteren Arbeit.
Serviceorientierung -- ?????
Sie berücksichtigen bei den Küchenarbeiten die berechtigten Anforderungen im Rahmen der vorgesehenen Abläufe.
Netzwerk-Kompetenz -- ?????
Sie nutzen die erforderlichen Kontakte innerhalb des Arbeitsumfelds für den Informationsaustausch zu den Küchenabläufen.
Verantwortungsbereitschaft -- ?????
Sie übernehmen die mit den übertragenen Küchenaufgaben verbundene Verantwortung und gehen mit Fehlern offen um.
Veränderungskompetenz -- ?????
Sie berücksichtigen veränderte Rahmenbedingungen bei der Erledigung der übertragenen Küchenarbeiten.
Selbstentwicklungskompetenz -- ?????
Sie nehmen für die Küchenarbeit relevante Lernmöglichkeiten und vorgesehene Qualifizierungsmaßnahmen wahr.
Einsatzbereitschaft / Initiative -- ?????
Sie gehen die übertragenen Küchenaufgaben eigeninitiativ an und richten die Aufgabenerledigung am jeweiligen Arbeitsaufkommen aus.
Selbstreflexionsfähigkeit -- ?????
Sie überprüfen die eigene Aufgabenerledigung im Küchenalltag und ziehen aus Fehlern Rückschlüsse für die weitere Arbeit.
IT-Anwendungskompetenz -- ?????
Sie setzen die für die übertragenen Aufgaben erforderliche Standard-Hard- und -Software in ihren Grundfunktionen ein.
Medienkompetenz -- ?????
Sie nutzen die für den Arbeitsbereich vorgesehenen digitalen Kommunikationswege im erforderlichen Umfang.
Warum die Stadt Hilden?
Unser Angebot:
- Fester Einsatzplan mit verlässlichen Arbeitszeiten, passend zur Kita- und Schulorganisation
- Kollegiales Arbeitsumfeld mit kurzen Wegen, klarer Kommunikation und gegenseitiger Unterstützung
- Moderne Küchenausstattung, regelmäßige Wartung der Geräte sowie ergonomische Arbeitsbedingungen
- Fachgerechte Einarbeitung, damit Sie gut starten können
- Tarifliche Bezahlung nach TVöD EG 2 inklusive Sonderzahlung und zusätzlicher Altersvorsorge (ZVK)
- 25 % Klimazuschuss zum Deutschlandticket
- Anerkennung und Wertschätzung, z. B. durch Mitarbeiterfeste, Teambesprechungen und eine offene Feedbackkultur
- Kostenlose Beratung in schwierigen Lebenslagen durch ein externes Unterstützungsangebot
Vielfalt ist unsere Stärke! Die Stadt Hilden setzt sich für Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion ein. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre Karriere bei uns beginnt hier - bewerben Sie sich!
Übermitteln Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnisse/ Ausbildungsnachweise, Beurteilungen, Arbeitszeugnisse, Nachweis Schwerbehinderung/Gleichstellung). Die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen durch deutsche Institutionen (z. B. durch eine zuständige Bezirksregierung, ein zuständiges Ministerium oder eine zuständige Kammer) ist zwingend erforderlich und den Bewerbungsunterlagen ebenfalls beizufügen. Das gleiche gilt für den Nachweis über Arbeits- und Aufenthaltstitel in Deutschland.
Sie haben noch Fragen zu dem Anforderungsprofil, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Arbeitgeberin? Dann melden Sie sich gerne bei Frau Baumgärtner unter der Telefonnummer 02103 / 72 - 1184 bzw. bewerbung@hilden.de.
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 06.09.2026!