Konzertmeister*innen (m/w/d)
Die Vereinigten Bühnen Wien suchen für das Orchester der Musicalintendanz zwei
Konzertmeister*innen (m/w/d)
Dienstort: Wien
im Umgang eines Halbvertrages (durchschnittliche monatliche Dienstverpflichtung von 12 Diensten) mit Dienstbeginn 7. September 2026
Ihr Profil
- Klassische Ausbildung mit Erfahrung im Bereich Popularmusik von Vorteil
- Solistische Qualitäten sowie die Fähigkeit zum gemeinsamen Musizieren im Orchester
Unser Angebot
- Vielfältige und herausfordernde Stelle in einem namhaften und international tätigen Wiener Kulturbetrieb
- Freundliche Arbeitsatmosphäre in einem engagierten Team
- Sehr gute öffentliche Erreichbarkeit und tolle Infrastruktur in der Umgebung
- Attraktive Sozialleistungen wie z.B. Firmenrabatte, Sportangebote, Events
- Das Mindestgehalt für einen Halbvertrag beträgt 2.199,32 brutto pro Monat (14x im Jahr). Die tatsächliche Bezahlung wird mit Ihnen auf Basis Ihrer Qualifikation und Erfahrung festgelegt.
Details zum Probespiel
- Dienstag, 2. Juni 2026, 09:30 Uhr
- Ort: Ronacher, Schellinggasse 4, 1010 Wien
- Anforderung: W. A. Mozart Violinkonzert KV 218 oder 219 (1. und 2. Satz jeweils mit Kadenz) sowie ein Violinkonzert der Romantik (1. Satz mit Kadenz)
- Mit der Einladung zum Probespiel erhalten Sie einen Download-Link zu den Orchesterstellen aus den Musicals.
Interessiert?
Wir freuen uns über Ihre Onlinebewerbung bis spätestens 28. April 2026. Bitte beachten Sie, dass wir aus Datenschutzgründen keine E-Mail-Bewerbungen akzeptieren können.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unseren Orchestersekretär Herrn Dieter Hnatek (dieter.hnatek@vbw.at)
Teil der Online-Bewerbung ist ein Video, das keine Schnitte bzw. Nachbearbeitungen beinhalten darf. Es ist kein professionelles Video erforderlich, eine Aufnahme mit einem Smartphone ist ausreichend. Bitte laden Sie das Video auf eine Video-Plattform Ihrer Wahl und geben Sie den link im Lebenslauf an.
Die Vorgaben und Noten für das Bewerbungsvideo finden Sie hier:
https://nextcloud.vbw.at/index.php/s/ar4aneYeCsKpJpp
Der guten Ordnung halber möchten wir Sie darauf hinweisen, dass etwaige Vorstellungskosten (wie Anfahrtskosten etc.) von den Bewerber*innen selbst zu tragen sind.