INTERN Sachbearbeiter/in (w/m/d) Vollstreckung / Forderungsbeitreibung bei der Finanzverwaltung
Standort des Arbeitsplatzes: Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt
Das folgende Stellenangebot richtet sich ausschließlich an die Mitarbeiter/innen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Schwerbehinderte und gleichgestellte Personen im Sinne des SGB IX können sich unabhängig davon auf dieses Stellenangebot bewerben.
Sie sind auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung und wünschen sich gleichzeitig einen sicheren Arbeitsplatz mit einer familienbewussten Personalpolitik? Dann sind Sie bei uns richtig! Zur Verstärkung unseres Teams mit 21 Mitarbeiter/innen bieten wir Ihnen folgende Stelle:
Unser Angebot:
- Status Beamter/in bzw. Tarifbeschäftigte/r
- Eintritt sofort
- Dauer unbefristet
- Arbeitszeit Vollzeit (41 bzw. 39 Std./Wo.), Teilzeit möglich
- Bezahlung A 9 m. D. HBesG bzw. EG 9a TVöD
- (Brutto-)Gehalt 3.877,94 EUR bis 4.979,97 EUR (je nach Berufserfahrung, gilt nur für Tarifbeschäftigte)
- Monatsgehälter 12,85 (inkl. Jahressonderzahlung, nur für Tarifbeschäftigte)
- Bewerbungsfrist 23. September 2026, Kennziffer 1/215i (bitte angeben)
Ihre Aufgaben:
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Zwangsvollstreckung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Geldforderungen nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG), u. a.
o eigene Forderungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt inklusive der Eigenbetriebe
o Amtshilfeersuchen von Kommunen, Zweckverbänden sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts z. B. Kammern, Innungen, Hessischer Rundfunk
o Ersuchen für die nach Gesetz berechtigten Gläubiger/innen z. B. Bezirksschornsteinfeger/innen, öffentlich bestellte Vermessungsingenieur/innen
o Amtshilfeersuchen aufgrund von Staatsverträgen z. B. Bußgelder aus Österreich
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Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Schuldner/innen
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allgemeine Verwaltungsaufgaben
Ihre Qualifikation:
Beamte/innen:
- Laufbahnprüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst
Tarifbeschäftigte:
- eine abgeschlossene dreijährige Verwaltungsausbildung (z.B. Verwaltungsfachangestellte/r oder Fachangestellte/r für Bürokommunikation) oder
- eine vergleichbare/einschlägige Berufsausbildung mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung (ab 2 Jahre)
Zusätzlich erforderlich:
- mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung (ab 2 Jahre)
- fundierte MS-Office-Kenntnisse
- Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen gegenüber Schuldner/innen
- dienstleistungsorientierte und kundenfreundliche Einstellung
- Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen sowie Fortbildungsbereitschaft
- Deutschkenntnisse (mindestens auf dem Sprachlevel C1/C2)
- Bildschirmtauglichkeit
Wünschenswert sind darüber hinaus:
- gute Kenntnisse im Finanzwesen newsystem 7
- gute Kenntnisse im Vollstreckungsrecht
- gute Kenntnisse im Haushalt-, Kassen- und Rechnungswesen
Gute Gründe, bei uns zu arbeiten:
Sichere Beschäftigung, faire Bezahlung nach Tarif und eine gute Work Life Balance plus viele weitere Benefits, die Sie entdecken können. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.darmstadt.de/13gruende.
Näheres über uns als Arbeitgeberin und über die bei uns geltenden Tarifverträge erfahren Sie unter www.darmstadt.de/rathaus/karriere
Nähere Auskünfte zu den Aufgaben der Stelle erteilt Herr Rückert, Leiter des Sachgebiets Vollstreckung, Tel.: 06151 13-2365.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter/innen und begrüßt deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kulturellen und sozialen Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber/innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Werden Sie Teil des Teams ,,Vollstreckung" und tragen Sie mit dazu bei, dass die offenen Forderungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt realisiert werden.
? Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen ein (Anschreiben, Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und Nachweise). Unvollständige Bewerbungen können im weiteren Auswahlverfahren im Zweifel nicht berücksichtigt werden.