Gleichstellungsbeauftragte (Amtsrätin)
In der Stadtverwaltung Frankfurt am Main ist zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) für den Bereich der Kämmereiverwaltung ein Gleichberechtigungsbüro (GBB) eingerichtet. Hier arbeiten aktuell acht nach dem Gesetz bestellte Gleichstellungsbeauftragte unter einer Leitung zusammen. Ziel ist die Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit innerhalb der Stadtverwaltung.
Jede Gleichstellungsbeauftragte übt die Funktion fachlich weisungsfrei in einem festgelegten Zuständigkeitsbereich aus, der sich aus verschiedenen Ämtern der Kämmereiverwaltung zusammensetzt.
Gleichstellungsbeauftragte (Amtsrätin)
Zu Ihren Aufgaben gehören:
- Wahrnehmung der Rechte, Befugnisse und Aufgaben im Rahmen des Zuständigkeitsbereichs auf der Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes, die zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung führen.
- Beteiligung an Stellenbesetzungsverfahren und sonstigen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs
- individuelle Fachberatung zu Themen wie Chancengleichheit, Gendergerechtigkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Überwachung der Durchführung des HGlG und Unterstützung aller Beschäftigten, insbesondere der Führungskräfte sowie der Dienststellenleitung bei seiner Umsetzung
Sie bringen mit:
- Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor) bzw. Abschluss als Fachwirt:in oder Verwaltungs- oder käufmännische Ausbildung mit langjähriger Berufserfahrung
- mehrjährige Berufserfahrung nach Möglichkeit im Personalwesen oder in vergleichbarer Tätigkeit
- Kenntnisse von Verwaltungsstrukturen sowie zu gleichstellungsrelevanten Themen
- Genderkompetenz und interkulturelle Kompetenz
- Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit auf unterschiedlichen Gesprächsebenen
- Kritikfähigkeit und Fähigkeit zur Selbstreflexion
- Fähigkeit zum eigenverantwortlichen und teamorientierten Arbeiten
- Kenntnisse des hessischen Gleichberechtigungsgesetztes sind von Vorteil
Wir bieten Ihnen:
- betriebliche Altersvorsorge und ein Jobticket Premium ohne Eigenbeteiligung gültig für alle Tarifgebiete des Rhein-Main-Verkehrsverbundes mit Mitfahrregelung
- einen attraktiven Arbeitsplatz mit sehr guter ÖPNV-Anbindung
- Möglichkeit zu Telearbeit/mobilem Arbeiten nach erfolgreicher Einarbeitung
- umfangreiches Fortbildungsangebot zu den unterschiedlichen Themenbereichen
Weitere Infos:
Gem. § 15 Abs. 2 HGlG darf zur Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nur eine Frau bestellt werden; es können sich daher nur Frauen bewerben. Es erfolgt nach § 16 Abs. 1 HGlG eine Bestellung für 6 Jahre.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung. Bei gleicher Eignung erhalten schwerbehinderte Menschen den Vorzug vor anderen Bewerber:innen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an Frau Dr. Gerstner, Tel. (069) 212-38480.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung über unser Jobportal (https://stadtfrankfurtjobs.de/gleichstellungsbeauftragte-amtsraetin-de-j10626.html). Bitte bewerben Sie sich bis zum 26.04.2026.
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