Ausbildung - Pflegefachmann/-frau (w/m/d)
Über die Ausbildung
- Kenntnisse in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften
- Kenntnisse der Naturwissenschaften und Medizin
- Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften
- Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft
Ausbildungsbeginn: jährlich 1. März
Ausbildungsbeginn: jährlich 1. September
Berufsbild:
Zugangsvoraussetzungen:
- gesundheitliche Eignung zzgl. Masern-Immunitätsnachweis
- Realschulabschluss oder einen gleichwertigen, in Deutschland anerkannten Schulabschluss, wenn dieser im Ausland erworben wurde oder einen Hauptschulabschluss mit einer mindestens zweijährigen, erfolgreich beendeten Berufsausbildung oder mit einer Ausbildung zum Krankenpflegehelfer/in oder mit einer mindestens einjährigen landesrechtlich geregelten Ausbildung als Kranken- oder Altenpflegehelfer/in
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens B2-Niveau)
Wir bieten Ihnen:
- eine duale Ausbildung in einem zukunftsorientierten und verantwortungsvollen Beruf, der in zahlreichen Arbeitsbereichen Einsatz findet
- eine angemessene Ausbildungsvergütung
- einen abwechslungsreichen Unterricht
- einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen
- Praktika an der Universitätsmedizin Rostock
- zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten für die fachliche Qualifikation und für die Übernahme von Leitungsfunktionen
- Studiengänge an Fachhochschulen
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsanschreiben
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- ärztliches Gesundheitszeugnis zur Berufseignung
- Masern-Immunitätsnachweis
- Kopien der Zeugnisse aller Schulabschlüsse bzw. Halbjahreszeugnis, wenn Sie sich im Abschlussjahr befinden
- Zeugnis/Prüfungszeugnis/Beurteilungen vorheriger Tätigkeiten bzw. Ausbildungen und Praktika
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verwenden wir im Textverlauf die männliche Form der Anrede. Selbstverständlich sind an der Universitätsmedizin Rostock Menschen jeder Geschlechtsidentität willkommen.
Masern-Immunitätsnachweis: Bitte beachte, dass wir aufgrund gesetzlicher Regelungen nur Bewerber einstellen können, die über eine Immunität gegen Masern verfügen. Der entsprechende Nachweis muss von Ihnen vorgelegt werden.
Schwerbehinderte Bewerber werden bei der Stellenbesetzung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt.
Die Bewerbungskosten werden entsprechend geltender Regeln des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht übernommen.