Abteilungsleitung Gefahrenabwehr / Einsatzorganisation (m/w/d) für den Dienst in der zentralen Feuerwache in Meerbusch-Osterath
Wir in Meerbusch
Abteilungsleitung Gefahrenabwehr / Einsatzorganisation (m/w/d)
Die Stadt Meerbusch sucht eine engagierte und führungsstarke Persönlichkeit für die Leitung der Abteilung Gefahrenabwehr/Einsatzorganisation innerhalb der Feuerwehr. In dieser verantwortungsvollen Position gestalten Sie die strategische und operative Weiterentwicklung der Gefahrenabwehr maßgeblich mit und übernehmen Führungsverantwortung für zentrale Aufgabenbereiche der Feuerwehr.
Die Feuerwehr der Stadt Meerbusch, als Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften, besteht aus sieben leistungsstarken, ehrenamtlichen Einheiten sowie einer hauptamtlich besetzten Feuerwache. Gemeinsam gewährleisten Haupt- und Ehrenamt rund um die Uhr den Brandschutz und die technische Hilfeleistung.
Ihre Aufgaben sind insbesondere:
- Fachliche, personelle und organisatorische Leitung der Abteilung Gefahrenabwehr/ Einsatzorganisation und unterstellten Sachgebieten
- Vertretung der Fachbereichsleitung Feuerwehr sowie vertretende Leitung der hauptamtlichen Feuerwache und Organisation des Dienstbetriebes
- Personalbedarfsplanung für den Einsatzdienst einschließlich Entwicklung langfristiger Steuerung und Entwicklung strategisch/taktischer Vorgaben für die Ausrichtung des abwehrenden Brandschutzes sowie zukunftsfähiger Konzepte in den Bereichen Gefahrenabwehr, Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement
- Erstellung, Fortschreibung und Evaluation der Brandschutzbedarfsplanung unter Einbeziehung anderer Fachbereiche der Stadtverwaltung und der Aufsichtsbehörden nach den Vorgaben des BHKG NRW
- Aufbau und Weiterentwicklung eines zielorientierten Controllings und Qualitätsmanagements in der Gefahrenabwehr inkl. der Analyse von Einsätzen und der Ableitung daraus resultierender Maßnahmen
- Erstellung, Pflege und regelmäßige Überprüfung der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO)
- Mitwirkung bei Haushaltsplanungen sowie Investitions- und Fahrzeugkonzeptionen
- Förderung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamt
- Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie benachbarten Feuerwehren und dem Rhein-Kreis-Neuss
- Mitarbeit in interkommunalen und überörtlichen Arbeitsgruppen und Fachverbänden
- Einsatzführungsdienst
Unsere Anforderungen:
- Die Laufbahnbefähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes in Nordrhein-Westfalen
- Mehrjährige Berufserfahrung in verantwortlicher Funktion innerhalb einer Feuerwehr
- Fundierte Kenntnisse der einschlägigen Rechtsgrundlagen und Regelwerke
- Erfahrungen in der Erstellung von Feuerwehrkonzepten, Bedarfsplanungen und organisatorischen Entwicklungsprozessen
- Erfahrungen im Projektmanagement sowie im Qualitätsmanagement sind wünschenswert
- Ein ausgeprägtes Verständnis für die besonderen Anforderungen einer Feuerwehr mit hauptamtlichen und ehrenamtlichen Strukturen
- Verantwortungsbewusstes, sicheres Auftreten, hohe Kommunikationsfähigkeit sowie eine kooperative und wertschätzende Führungskultur
- Strategisches Denkvermögen, Organisationsgeschick sowie wirtschaftliches Handeln
Wir bieten:
- Eine verantwortungsvolle Führungsposition mit hohem Gestaltungsspielraum
- Eine vielseitige Tätigkeit an der Schnittstelle zwischen strategischer Entwicklung und operativer Gefahrenabwehr
- Die Möglichkeit, die zukünftige Ausrichtung einer modernen Feuerwehr aktiv mitzugestalten
- Eine enge Zusammenarbeit mit Verwaltung und politischen Gremien
- Bedarfsgerechte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Bei Vorliegen der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen eine Besoldung bis A 13 LBesG
- Bei besonderen persönlichen Leistungen ein jährliches Leistungsentgelt
- Ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit vielen Angeboten sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind ebenso erwünscht.