Logopäde*in Kita Brinckmannstraße 6
EG 9a TVöD
Besetzbar ab sofort für die Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder im Amt für Soziales und Jugend
Besetzbar ab sofort für die Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder im Amt für Soziales und Jugend
Im Sachgebiet ,,Förderungszentrum für Kinder" werden Düsseldorfer Familien mit behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kinder im Vorschulalter durch ein interdisziplinäres Team von Fachkräften betreut, begleitet und gefördert.
Für die therapeutische Arbeit in der städtischen Kindertagesstätte Brinckmannstraße 6 wird ein*e Logopäd*in gesucht.
Für nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen im Fachamt Carsten Krausch, Telefon 0211 89-27363 gerne zur Verfügung.
- Durchführung fachbezogener Diagnostik
- Durchführung einer entwicklungsorientierten Förderung unter besonderer Beachtung von Handlungs- und Alltagskompetenz, Eigenaktivität, Selbständigkeit und Teilhabe des Kindes
- Einbindung und Anleitung von Sorgeberechtigten und anderer mit der Betreuung des Kindes betrauter Personen.
- qualifizierte Dokumentation Ihrer Handlungsschritte
- Teilnahme am interdisziplinären Team.
- Ausbildungsabschluss Logopädie mit staatlicher Anerkennung
- fundierte Erfahrung in der Förderung und therapeutischen Arbeit von entwicklungsverzögerten und behinderten Kindern mit Kindern im Vorschulalter
- Teamfähigkeit, Organisationstalent, gute administrative Kenntnisse
- Eigenverantwortlichkeit sowie ein hohes Maß an psychischer und physischer Belastbarkeit
- umfangreiche Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Eltern und pädagogischen Teams
- persönliche Kompetenzen wie Empathie, Motivation, Flexibilität und Freude an der Arbeit.
Das bieten wir Ihnen:
- Einarbeitungskonzept
- teamgestütztes Arbeiten sowie ein kooperatives und wertschätzendes Arbeitsklima
- Möglichkeit der Teilnahme an (interdisziplinären) Teamsitzungen
- berufliche Entwicklungsperspektiven
- betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebssportgemeinschaft
- Corporate Benefits
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Die Einstellung erfolgt befristet für die Dauer der Elternzeit der derzeitigen Stelleninhaberin bis zum 31.08.2028. Sofern im Anschluss eine weitere Beurlaubung beantragt wird, ist bei persönlicher und fachlicher Eignung eine entsprechende Weiterbeschäftigung nicht ausgeschlossen.