Klinikum Fulda gAG

Hierfür können Sie sich ab sofort bewerben!
 

Weiterbildung Praxisanleiter

Die Weiterbildung richtet sich an:
  • Gesundheits- und KrankenpflegerInnen
  • Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen
  • Kranken- und Kinderkrankenschwestern und Kranken- und Kinderkrankenpflegern
  • AltenpflegerInnen
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Pflegefachfrau und Pflegefachmann
  • Anästhesietechnische AssistentIn 
  • Operationstechnische AssistentIn
Ebenso an Angehörige der folgenden Berufe des Gesundheitswesen:
  • AltenpflegehelferInnen
  • ErgotherapeutenInnen
  • KrankenpflegehelferInnen
  • Medizinischtechnische AssistentenInnen für Funktionsdiagnostik
  • LaboratoriumsassistentenInnen
  • Medizinischtechnische RadiologieassistentenInnen

Ziele
Die Weiterbildung soll theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten zur Weiterentwicklung der beruflichen Handlungskompetenzen vermitteln.

Zugangsvoraussetzungen

  • abgeschlossene Berufsausbildung in o. g. Berufen
Bewerbungen von Schwerbehinderten (m/w/d) sind erwünscht.

Zeitlicher Rahmen

Die Weiterbildung erfolgt nach der Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Pflegeberufe
vom 17. Dezember 2020
  • Die Weiterbildung wird berufsbegleitend in der Dienstzeit durchgeführt
  • Lehrgangsbeginn: Januar 2025    Ende:  Januar 2026
  • Die Weiterbildung besteht aus 2 Fachmodulen mit insgesamt 210 Stunden und einem Grundmodul im Umfang von 60 Stunden, sowie 30 Stunden berufspraktischen Anteilen.
  • Unterricht: Blockwochen montags bis donnerstags von 08.00 - 15.30 Uhr 
  • Die praktische Weiterbildung findet im eigenen Fachgebiet statt, sofern qualifizierte Praxisanleiter vorhanden sind.
  • Zu vergebende Plätze: Gesamtzahl 24 für interne und/oder externe Bewerber/innen

Abschluss

Jedes Modul schließt mit einer Prüfungsleistung ab. Sind die Modulprüfungen bestanden und die berufspraktischen Anteile absolviert worden, entscheidet die zuständige Behörde über die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Prüfung ist bestanden, wenn in der Abschlussprüfung mindestens eine ausreichende Leistung erbracht worden ist. Die zuständige Behörde stellt ein Zeugnis mit der Weiterbildungsbezeichnung staatlich anerkannte Praxisanleiterin /Praxisanleiter nach der hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO Pflege) aus.

Kosten
  • Bei Anstellung am Klinikum entstehen keine Lehrgangsgebühren. Es wird jedoch eine Fortbildungsvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen.
  • Fragen zu den Lehrgangsgebühren für externe Teilnehmer beantwortet die Leitung der Weiterbildungsstätte.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Auskünfte über die ausgeschriebene Weiterbildung erteilt Ihnen gerne die Leitung der Weiterbildungsstätte Frau Karin Wehnhardt (Tel.: 0661-84 6729, Karin.Wehnhardt@klinikum-fulda.de).

Haben wir Ihr Interesse an der Fachweiterbildung geweckt?
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen legen wir großen Wert auf Nachhaltigkeit. Wir freuen uns daher über Ihre Bewerbung in elektronischer Form über das Bewerbungsformular auf unserer Homepage bis zum 31.05.2024.

Bewerbungsunterlagen (nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden):
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
Bitte beachten Sie, dass die Erlaubnis zur Führung zur Berufsbezeichnung sowie die Ausweisdokumente bei Anmeldung zur Weiterbildung zwingend und kurzfristig in Form einer beglaubigten Kopie vorzulegen sind. 
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