Wenn zu einem städtischen Bescheid oder einer städtischen Rechnung trotz Mahnung keine Zahlung erfolgt ist, ist es Aufgabe der Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde, diese Forderung beizutreiben. Verlaufen die durch den Vollstreckungsinnendienst getroffenen Maßnahmen zur Beitreibung fälliger Forderungen erfolglos, werden die Vollziehungsbeamten des Vollstreckungsaußendienstes tätig. Es erwarten Sie folgende abwechslungsreiche Aufgaben:
Mit der Tätigkeit sind Aufgaben im Außendienst verbunden. Daher wird die Bereitschaft vorausgesetzt, den privateigenen PKW für dienstliche Zwecke zu nutzen.
Darüber hinaus bringen Sie vorzugsweise mit:
Chancengleichheit, Diversität und die Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und Beruf sind Bestandteile unserer Unternehmenskultur. Wir freuen uns daher auf Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Geschlechts, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität.
Die geforderten Voraussetzungen und Kompetenzen fließen u. a. über aktuelle qualifizierte Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen in die Auswertung ein. Daher bitten wir darum, entsprechende Unterlagen bereits mit der Bewerbung einzureichen.
In Vollzeit beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden bei Tarifbeschäftigung bzw. 41 Stunden im Beamtenverhältnis. Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich, soweit es der Dienstbetrieb zulässt.
Während der Einarbeitung werden die erworbenen Kenntnisse durch ein mehrtätiges externes Seminar vertieft.
Mit der Tätigkeit sind Aufgaben im Außendienst verbunden. Hierzu ist die Bereitschaft gewünscht, den privateigenen PKW für dienstliche Zwecke zu nutzen (sofern vorhanden).
*Informationen über verwaltungsnahe Berufe und zum Verwaltungslehrgang I finden Sie unter: https://www.moenchengladbach.de/fileadmin/user_upload/FB10/10.00/Info_VerwaltungsnaheBerufe.pdf