Sie führen regelmäßige sowie anlassbezogene Qualitätsprüfungen in Betreuungseinrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW durch. Dabei bewerten Sie die Rechtmäßigkeit der Abläufe in den Einrichtungen, beraten zu rechtlichen Fragestellungen oder Beschwerden und fertigen Prüfberichte.
Im Rahmen von Neu- bzw. Umbaumaßnahmen beraten Sie die Träger bzw. Investoren zu den Anforderungen aus dem WTG NRW und dem APG NRW. In diesem Zusammenhang nehmen Sie Beratungsgespräche mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger sowie Ortstermine wahr und fertigen anschließend Abstimmungs- und Abnahmebescheide.
Beamtinnen / Beamte:
Tarifbeschäftige:
Der Einsatz eines eigenen PKW (gegen Wegstreckenentschädigung) wird vorausgesetzt. Einsätze können in Einzelfällen auch außerhalb der regulären Dienstzeiten erforderlich sein.