Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 bzw. 41 Wochenstunden. Die Stelle ist nach A10 LBesO NRW bzw. EG 9b TVöD bewertet.
Im Kreis Mettmann leben zurzeit rund 80.000 Ausländerinnen und Ausländer. Das Ausländeramt hat drei Abteilungen.
In der Abteilung ,,Befristete Aufenthaltsrechte" sind die Mitarbeitenden für die vielfältigen Anliegen von ca. 80.000 im Kreisgebiet lebenden ausländischen Staatsangehörigen zuständig. Das Aufgabenspektrum umfasst die Beratung der Antragstellenden sowie die Entscheidungen über die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln zu den unterschiedlichsten Aufenthaltszwecken (familiäre, politische oder humanitären Gründen sowie zum Zweck der Ausbildung oder Erwerbstätigkeit). Dazu gehört auch die Beteiligung anderer Behörden und Stellen (z. B. Bundesagentur für Arbeit, IHK und Handelskammern, Universitäten, Arbeitgeber_innen, Sprachkursträger). Ebenso obliegt es dem Bereich, über die Anträge auf ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) zu entscheiden und die Integration entsprechend zu fördern. Mit der Titelerteilung und -aushändigung sind zahlreiche persönliche Publikumskontakte in der Behörde verbunden.
Die Abteilung ist dabei in zwei Sachgebiete untergliedert. Im Sachgebiet ,,Beschäftigung und besondere Aufenthaltsrechte" ist die Teamleitung für das Team ,,Beschäftigung" neu zu besetzen.
Beamtinnen / Beamte:
alternativ
Tarifbeschäftige:
alternativ
Des Weiteren können sich auch Nachwuchskräfte bewerben, die im Jahr 2025 die Befähigung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 erlangen bzw. die sich derzeit im Verwaltungslehrgang II befinden.
Fachliche Kompetenz, insbesondere
Persönliche und soziale Kompetenz, insbesondere
Digitale Kompetenz, insbesondere