Das bringen Sie mit:
- Sie besitzen ein abgeschlossenes Studium als Sozialarbeiter*in (Diplom/Bachelor/Master) mit staatlicher Anerkennung
oder ein abgeschlossenes Studium als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (Diplom/Bachelor/Master) mit staatlicher Anerkennung
oder ein abgeschlossenes Studium als Heilpädagogin/Heilpädagoge (Diplom/Bachelor/Master)
oder ein abgeschlossenes Studium als Pädagogin/Pädagoge (Diplom/Bachelor/Master).
- Bestenfalls besitzen Sie Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen der Jugendhilfe, insbesondere der Kindertagesbetreuung und im pädagogisch-methodischen Bereich.
- Wünschenswert sind Erfahrungen im Bereich der (Konflikt-) Beratung, der Arbeit mit Gruppen sowie in der Jugendhilfe und der konzeptionellen Arbeit.
- Sie besitzen die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung.
- Sie sind bereit zum Arbeitseinsatz in den Abendstunden sowie bei Bedarf an einzelnen Wochenenden.
- Sie sind gegen Masern immunisiert und können einen entsprechenden Nachweis beibringen*
Für diese Stelle kommt es besonders auf die folgenden Kompetenzen an:
- Sie besitzen die Fähigkeit zum konzeptionellen Denken und Handeln.
- Sie arbeiten gerne im Team.
Merkmale wie ein gutes Ausdrucksvermögen, Servicebewusstsein, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit stellen für unsere Arbeit eine Selbstverständlichkeit dar.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Fr. Jülicher, Tel.: 02131 90 5390, gerne zur Verfügung.
Hinweis für interne Bewerber*innen: Bitte senden Sie uns ein Anschreiben, einen Lebenslauf und Ihr/e Prüfungszeugnis/-urkunde zu.
Im Rahmen der Erhöhung des Anteils an Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen bei der Stadt Neuss freuen wir uns besonders über Bewerbungen von Frauen und berücksichtigen diese nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns über Ihre Bewerbung und wünschen Ihnen viel Erfolg!
Unter www.neuss.de bzw. karriere.neuss.de stehen für Sie weitere Informationen zur ,,Modernen Arbeitgeberin Stadt Neuss" bereit.
*Bitte unbedingt beachten: Alle nach dem 31.12.1970 geborenen Bewerber*innen müssen ihren
Bewerbungsunterlagen den Nachweis über eine Masernschutzimpfung beifügen. Z. B. einen
Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können. Möglich ist auch eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits vorgelegen hat. Der Nachweis gilt als normale Voraussetzung, um am Bewerber*innenverfahren teilnehmen zu können.