EG S 12 TVöD
für das Amt für Soziales und Jugend
Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages ist das Amt für Soziales und Jugend verpflichtet den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (gemäß § 14 Sozialgesetzbuch Acht) umzusetzen. In Düsseldorf umfasst dieses rein präventiv ausgerichtete Arbeitsfeld folgende Themenschwerpunkte: Medienschutz, Gesundheitsförderung, Suchtprävention, Sexuelle Bildung, Demokratieförderung, Gewaltprävention sowie Jugendarbeitsschutz und Jugendschutz. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz adressiert die komplexe Lebenswirklichkeit junger Menschen. Mit seinen vielseitigen Angeboten richtet er sich zum einen an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, zum anderen an Eltern und weitere Erziehungsberechtigte. Die Maßnahmen können sich aber auch an pädagogische Fachkräfte sowie an die gesamte Öffentlichkeit wenden.
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der Einsatz auf der Stelle ist mit 18,5 Wochenstunden für die Dauer der Arbeitszeitreduzierung der jetzigen Stelleninhaberin zunächst befristet bis zum 31.07.2026. Bewerber*innen aus dem Bereich Sozial und Erziehungsdienst erhalten einen unbefristeten Arbeitsvertrag in S 11b TVöD zusätzlich wird für die Dauer der Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten eine Zulage zur S 12 TVöD gewährt.
Verantwortung für die Umsetzung und die Koordination der im Kinder- und Jugendförderplan festgeschriebenen Maßnahmen zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (zu den oben genannten Themenschwerpunkten); insbesondere: Koordination der Suchtprävention
Verantwortliche Begleitung von Projekten und Initiierung neuer Projekte, zum Beispiel der Elterntalk
Entwicklung und Organisation von Fortbildungen und Fachtagungen
Zusammenarbeit mit Akteur*innen aus Jugendhilfe, Schule, Gesundheitshilfe und anderer Multiplikator*innen
Mitwirkung in unterschiedlichen Gremien, Arbeitsgruppen und Netzwerken
allgemeine Beratung bei allen Fragen rund um den präventiven Kinder- und Jugendschutz und Weiterleitung zu verschiedenen Fachstellen.
Bachelor of Arts Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise staatlich anerkannte*r Diplom Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in
Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Fähigkeit zur selbständigen, zielgerichteten und eigenverantwortlichen Arbeit sowie zur Kooperation mit abteilungs- und ämterübergreifenden Akteur*innen
Bereitschaft, sich kurzfristig in neue Themen einzuarbeiten
hohe Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit
hohes Maß an Selbstorganisation, Flexibilität und Eigeninitiative
Fähigkeit zur konzeptionellen Entwicklung neuer und Weiterentwicklung vorhandener Maßnahmen im Bereich des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
Wir leben Vielfalt -
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Bitte bewerben Sie sich online bis zum 24. Juli 2025 über den Button ,,Stell dich vor!".
Für nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen im Fachamt Lara Paus, Telefon 0211 89-22019 gerne zur Verfügung.
Für das Bewerbungsverfahren ist Ihre Ansprechperson Patrick Völker, Telefon 0211 89-92484, Moskauer Straße 25, Zimmer 3. OG, links. Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 51/03/28/25/01.