Vorstellungsgespräche: voraussichtlich in der KW 23/24
Arbeitszeit: Teilzeit 32 Wochenstunden (flexible Arbeitszeitmodelle sind grundsätzlich möglich)
Bezahlung: S 12 (3074 EUR - 4226 EUR)
Befristung: befristet bis zur Rückkehr der Stelleninhaberin
Besetzung: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bewerbungsweg: vorzugsweise über karriere.neuss.de
Wir suchen Sie (m/w/d) intern und extern zur Verstärkung für das Jugendamt der Stadt Neuss.

Die Beschäftigung erfolgt im Sachgebiet "Amtsvormundschaften/Beistandschaften" innerhalb
des Jugendamtes, Abteilung "Amtsvormundschaft/Beistandschaft/Unterhaltsvorschuss".

Das Jugendamt beschäftigt ca. 200 Mitarbeiter*innen.

Sie werden Teil eines Teams von 3 Mitarbeiter*innen, das mit der Führung von
Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften betraut ist.

Ihr Arbeitsplatz befindet sich am Markt 2 (Rathaus), 41460 Neuss.
 

Das bietet Ihnen die Stadt Neuss:


Unsere verschiedenen Fortbildungsangebote, eine E-Learning-Plattform und Aufstiegslehrgänge ermöglichen Ihnen, Ihre persönliche und fachliche Weiterbildung in die eigene Hand zu nehmen.
Wir fördern Ihre Work-Life-Balance durch diverse Betreuungsangebote und -soweit möglich- flexible Arbeitszeiten.
Sie haben die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Arbeitszeit in mobiler Arbeit abzuleisten.

Eine betriebliche Altersvorsorge, ein fünfzigprozentiger Zuschuss zum Deutschlandticket sowie ein vielfältiges Gesundheitsprogramm sind einige der Benefits, die Sie bei der Stadt Neuss erwarten.

Das sind Ihre Aufgaben:

  • Ausübung der Personen- und Vermögenssorge des Mündels gem. § 1629, § 1789 ff. BGB
  • Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels gem. § 1795 BGB
  • Sicherstellung eines Vertrauensverhältnisses zum Mündel durch regelmäßige persönliche Kontakte
  • Umsetzung der Leitlinien für Erziehung gem. § 1 (1) SGB VIII, § 1626 (2) BGB
  • Beantragung und Inanspruchnahme von Sozialleistungen für das Mündel
  • Stellungnahmen für das Familiengericht
  • Führung von Gerichtsverfahren als gesetzliche*r Vertreter*in von Minderjährigen in Vormundschafts- und Pflegschaftsangelegenheiten
  • Mitwirkung bei Familiengerichtsverfahren
  • Zusammenarbeit mit anderen Personen, Organisationen, Ämtern und Fachdiensten in Vormundschafts- und Personensorgerechtsangelegenheiten

Das bringen Sie mit:

  • Sie besitzen ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit (Diplom/Bachelor/Master) mit staatlicher Anerkennung
    oder ein abgeschlossenes Studium als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (Diplom/
    Bachelor/Master) mit staatlicher Anerkennung
    oder ein abgeschlossenes Studium der Erziehungs- und Sozialwissenschaften (Diplom/Bachelor/Master) mit dem Schwerpunkt Soziale Arbeit.
  • Sie besitzen fundierte Kenntnisse im Bereich des BGB, der Familien-, Jugendhilfe-, dem Verwaltungs- und Sozialrecht.
  • Bestenfalls besitzen Sie Erfahrungen in Hilfeplanung und Mitwirkung im Rahmen von
    Gewährung der Hilfen zur Erziehung (SGB VIII).
  • Sie sind sicher in der Anwendung der gängigen MS-Office-Produkte sowie bestenfalls in "SoPart".
  • Sie bringen die Bereitschaft zum Besuch eines Vormundschaftslehrgangs mit.
  • Sie besitzen den Führerschein der Klasse B.
  • Sie sind gegen Masern immunisiert und können einen entsprechenden Nachweis beibringen*.
     

Für diese Stelle kommt es besonders auf die folgenden Kompetenzen an: 

  • Sie besitzen Erfahrung und Sensibilität in der Beratung und pädagogischen Begleitung von Kindern und Jugendlichen.
  • Es zeichnen Sie eine selbstständige und zielorientierte Arbeitsweise aus.
Merkmale wie ein gutes Ausdrucksvermögen, Servicebewusstsein, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit stellen für unsere Arbeit eine Selbstverständlichkeit dar.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Hr. Langeneckhardt, Tel.: 02131 90 5166 oder Fr. Heyers, Tel.: 02131 90 5102, gerne zur Verfügung.

Hinweis für interne Bewerber*innen: Bitte senden Sie uns ein Anschreiben, einen Lebenslauf und Ihr/e Prüfungszeugnis/-urkunde zu.

Im Rahmen der Erhöhung des Anteils an Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen bei der Stadt Neuss freuen wir uns besonders über Bewerbungen von Frauen und berücksichtigen diese nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt.

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns über Ihre Bewerbung und wünschen Ihnen viel Erfolg!

Unter www.neuss.de bzw. karriere.neuss.de stehen für Sie weitere Informationen zur ,,Modernen Arbeitgeberin Stadt Neuss" bereit.

*Bitte unbedingt beachten: Alle nach dem 31.12.1970 geborenen Bewerber*innen müssen ihren Bewerbungsunterlagen den Nachweis über eine Masernschutzimpfung beifügen. Z. B. einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können. Möglich ist auch eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits vorgelegen hat. Der Nachweis gilt als normale Voraussetzung, um am Bewerber*innenverfahren teilnehmen zu können.
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