Das bringen Sie mit:
- Sie besitzen ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit (Diplom/Bachelor/Master) mit staatlicher Anerkennung
oder ein abgeschlossenes Studium als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (Diplom/
Bachelor/Master) mit staatlicher Anerkennung
oder ein abgeschlossenes Studium der Erziehungs- und Sozialwissenschaften (Diplom/Bachelor/Master) mit dem Schwerpunkt Soziale Arbeit.
- Sie besitzen fundierte Kenntnisse im Bereich des BGB, der Familien-, Jugendhilfe-, dem Verwaltungs- und Sozialrecht.
- Bestenfalls besitzen Sie Erfahrungen in Hilfeplanung und Mitwirkung im Rahmen von
Gewährung der Hilfen zur Erziehung (SGB VIII).
- Sie sind sicher in der Anwendung der gängigen MS-Office-Produkte sowie bestenfalls in "SoPart".
- Sie bringen die Bereitschaft zum Besuch eines Vormundschaftslehrgangs mit.
- Sie besitzen den Führerschein der Klasse B.
- Sie sind gegen Masern immunisiert und können einen entsprechenden Nachweis beibringen*.
Für diese Stelle kommt es besonders auf die folgenden Kompetenzen an:
- Sie besitzen Erfahrung und Sensibilität in der Beratung und pädagogischen Begleitung von Kindern und Jugendlichen.
- Es zeichnen Sie eine selbstständige und zielorientierte Arbeitsweise aus.
Merkmale wie ein gutes Ausdrucksvermögen, Servicebewusstsein, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit stellen für unsere Arbeit eine Selbstverständlichkeit dar.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Hr. Langeneckhardt, Tel.: 02131 90 5166 oder Fr. Heyers, Tel.: 02131 90 5102, gerne zur Verfügung.
Hinweis für interne Bewerber*innen: Bitte senden Sie uns ein Anschreiben, einen Lebenslauf und Ihr/e Prüfungszeugnis/-urkunde zu.
Im Rahmen der Erhöhung des Anteils an Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen bei der Stadt Neuss freuen wir uns besonders über Bewerbungen von Frauen und berücksichtigen diese nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns über Ihre Bewerbung und wünschen Ihnen viel Erfolg!
Unter www.neuss.de bzw. karriere.neuss.de stehen für Sie weitere Informationen zur ,,Modernen Arbeitgeberin Stadt Neuss" bereit.
*Bitte unbedingt beachten: Alle nach dem 31.12.1970 geborenen Bewerber*innen müssen ihren Bewerbungsunterlagen den Nachweis über eine Masernschutzimpfung beifügen. Z. B. einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können. Möglich ist auch eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits vorgelegen hat. Der Nachweis gilt als normale Voraussetzung, um am Bewerber*innenverfahren teilnehmen zu können.