Sozialarbeiter*in "Amtsvormundschaften/Beistandschaften" im Jugendamt der Stadt Neuss

Neuss, DE
Vorstellungsgespräche: voraussichtlich in der KW 30/31
Arbeitszeit: Teilzeit 19 Wochenstunden (flexible Arbeitszeitmodelle sind grundsätzlich möglich)
Bezahlung: S 14 (1930 EUR - 2678 EUR) 
Befristung: unbefristet
Besetzung zum: 15.07.2025
Bewerbungsweg: vorzugsweise über karriere.neuss.de
Wir suchen Sie (m/w/d) intern und extern zur Verstärkung für das Jugendamt der Stadt Neuss.

Die Beschäftigung erfolgt im Sachgebiet ,,Amtsvormundschaften/Beistandschaften" innerhalb des Jugendamtes in der Abteilung Besondere Dienste. Das Jugendamt beschäftigt insgesamt ca. 200 Mitarbeiter*innen.
 
Sie werden Teil eines Teams von 5 Mitarbeiter*innen, das mit der Führung von Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften betraut ist.
 
Ihr Arbeitsplatz befindet sich am Markt 2 (Rathaus), 41460 Neuss.
 

Das bietet Ihnen die Stadt Neuss:


Unsere verschiedenen Fortbildungsangebote, eine E-Learning-Plattform und Aufstiegslehrgänge ermöglichen Ihnen, Ihre persönliche und fachliche Weiterbildung in die eigene Hand zu nehmen.

Wir fördern Ihre Work-Life-Balance durch diverse Betreuungsangebote und -soweit möglich- flexible Arbeitszeiten. Sie haben die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Arbeitszeit in mobiler Arbeit abzuleisten.

Eine betriebliche Altersvorsorge, ein fünfzigprozentiger Zuschuss zum Deutschlandticket sowie ein vielfältiges Gesundheitsprogramm sind einige der Benefits, die Sie bei der Stadt Neuss erwarten.

Das sind Ihre Aufgaben:

  • Ausübung der Personen- und Vermögenssorge des Mündels gem. § 1629, § 1789 ff. BGB
  • Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels gem. § 1795  BGB
  • Sicherstellung eines Vertrauensverhältnisses zum Mündel durch regelmäßige persönliche Kontakte
  • Umsetzung der Leitlinien für Erziehung gem. § 1 (1) SGB VIII, § 1626 (2) BGB
  • Beantragung und Inanspruchnahme von Sozialleistungen für das Mündel
  • Stellungnahmen für das Familiengericht
  • Führung von Gerichtsverfahren als gesetzliche/r Vertreter/in von Minderjährigen in Vormundschafts- und Pflegschaftsangelegenheiten
  • Mitwirkung bei Familiengerichtsverfahren
  • Zusammenarbeit mit anderen Personen, Organisationen, Ämtern und Fachdiensten in Vormundschafts- und Personensorgerechts-angelegenheiten

Das bringen Sie mit:

  • Sie haben ein abgeschlossenes Studium als Sozialarbeiter*in (Diplom, Bachelor, Master) mit staatlicher Anerkennung
    oder ein abgeschlossenes Studium als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (Diplom, Bachelor, Master) mit staatlicher Anerkennung
    oder ein abgeschlossenes Studium als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge (Diplom, Bachelor, Master) mit staatlicher Anerkennung
    oder ein abgeschlossenes Studium der Erziehungswissenschaften mit Schwerpunkt Soziale Arbeit (Diplom, Bachelor, Master)
    oder ein abgeschlossenes Studium als Heilpädagogin/Heilpädagoge (Diplom, Bachelor, Master).
  • Sie besitzen fundierte Kenntnisse im Bereich der Methodik der Rechtsanwendung und im BGB, Familien-, Jugendhilfe-, Verwaltungs- sowie Sozialrecht.
  • Bestenfalls verfügen Sie bereits über Erfahrungen in Hilfeplanung und Mitwirkung im Rahmen von Gewährung der Hilfen zur Erziehung (SGB VIII).
  • Sie sind sicher in der Anwendung der gängigen MS-Office-Produkte sowie idealerweile mit SoPart.
  • Sie besitzen einen Führerschein der Klasse B. 
  • Sie sind gegen Masern immunisiert und können einen entsprechenden Nachweis beibringen*. 

 

Für diese Stelle kommt es besonders auf die folgenden Kompetenzen an: 

  • Sie bringen die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung mit. 
  • Sie verfügen über eine selbstständige und zielorientierte Arbeitsweise.
  • Sie bringen Erfahrung und Sensibilität in Beratung und pädagogischer Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit.  
Merkmale wie ein gutes Ausdrucksvermögen, Servicebewusstsein, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit stellen für unsere Arbeit eine Selbstverständlichkeit dar.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Hr. Langeneckhardt, Tel.: 02131 90 5166 oder Fr. Kaup, Tel.: 02131 90 5300, gerne zur Verfügung.

Hinweis für interne Bewerber*innen: Bitte senden Sie uns ein Anschreiben, einen Lebenslauf und Ihr/e Prüfungszeugnis/-urkunde zu.

Im Rahmen der Erhöhung des Anteils an Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen bei der Stadt Neuss freuen wir uns besonders über Bewerbungen von Frauen und berücksichtigen diese nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt.

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns über Ihre Bewerbung und wünschen Ihnen viel Erfolg!

Unter www.neuss.de bzw. karriere.neuss.de stehen für Sie weitere Informationen zur ,,Modernen Arbeitgeberin Stadt Neuss" bereit.

*Bitte unbedingt beachten: Alle nach dem 31.12.1970 geborenen Bewerber*innen müssen ihren Bewerbungsunterlagen den Nachweis über eine Masernschutzimpfung beifügen. Z. B. einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können. Möglich ist auch eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits vorgelegen hat. Der Nachweis gilt als normale Voraussetzung, um am Bewerber*innenverfahren teilnehmen zu können.
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