Zu besetzen sind zwei gleichgelagerte Vakanzen, wovon eine unbefristet und die andere im Rahmen einer Elternzeitvertretung zu besetzen sind.
Bei der Elternzeitvertretung erfolgt nach Ende der Vertretung entsprechend der Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe ein Einsatz als Bezirkssozialarbeiter*in im Allgemeinen Sozialen Dienst.
Vergütung nach Entgeltgruppe S 14 TVöD-SuE bzw. bei bestehendem Beamtenverhältnis nach Besoldungsgruppe A 10 LBesG NRW.
Mit diesen Tätigkeiten leisten Sie einen aktiven Beitrag für das Gemeinwohl in unserer Stadt:
Darüber hinaus bringen Sie vorzugsweise mit:
Chancengleichheit, Diversität und die Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und Beruf sind Bestandteile unserer Unternehmenskultur. Wir freuen uns daher auf Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Geschlechts, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität.
Die geforderten Voraussetzungen und Kompetenzen fließen u. a. über aktuelle qualifizierte Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen in die Auswertung ein. Daher bitten wir darum, entsprechende Unterlagen bereits mit der Bewerbung einzureichen.
In Vollzeit beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden bei Tarifbeschäftigung bzw. 41 Stunden im Beamtenverhältnis. Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich, soweit es der Dienstbetrieb zulässt.
Mit der Tätigkeit sind Aufgaben im Außendienst verbunden. Hierzu ist die Bereitschaft gewünscht, den privateigenen PKW für dienstliche Zwecke zu nutzen (sofern vorhanden).