Das bringen Sie mit:
- Sie haben eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich oder Büro- bzw. Verwaltungsdienst.
- Sie besitzen die Bereitschaft zur Leistung von Mehrarbeiststunden, sofern eine Vertretung erforderlich ist oder Sonderaufgaben anfallen.
- Sie verfügen über einen sicheren Umgang mit der Standardsoftware MS-Office und die
Bereitschaft, sich in das Schulverwaltungsprogramm einzuarbeiten.
- Bestenfalls verfügen Sie über mehrjährige Berufserfahrung im Sekretariatbereich.
- Sie sind gegen Masern immunisiert und können einen entsprechenden Nachweis beibringen*
Für diese Stelle kommt es besonders auf die folgenden Kompetenzen an:
- Sie besitzen die Fähigkeit zum geschickten und freundlichen Umgang mit allen am Schulleben beteiligten Personengruppen wie Schulleitung, Lehrpersonal, Schüler*innen sowie Eltern.
- Sie sind aufgeschlossen und vertrauenswürdig.
Merkmale wie ein gutes Ausdrucksvermögen, Servicebewusstsein, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit stellen für unsere Arbeit eine Selbstverständlichkeit dar.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Fr. Döhmen, Tel.: 02131 90 4009, gerne zur Verfügung.
Hinweis für interne Bewerber*innen: Bitte senden Sie uns ein Anschreiben, einen Lebenslauf und Ihr/e Prüfungszeugnis/-urkunde zu.
Im Rahmen der Erhöhung des Anteils an Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen bei der Stadt Neuss freuen wir uns besonders über Bewerbungen von Frauen und berücksichtigen diese nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns über Ihre Bewerbung und wünschen Ihnen viel Erfolg!
Unter www.neuss.de bzw. karriere.neuss.de stehen für Sie weitere Informationen zur ,,Modernen Arbeitgeberin Stadt Neuss" bereit.
*Bitte unbedingt beachten: Alle nach dem 31.12.1970 geborenen Bewerber*innen müssen ihren Bewerbungsunterlagen den Nachweis über eine Masernschutzimpfung beifügen. Z. B. einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können. Möglich ist auch eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits vorgelegen hat. Der Nachweis gilt als normale Voraussetzung, um am Bewerber*innenverfahren teilnehmen zu können.