Das Sachgebiet ALTERnativen 60plus befasst sich unter anderem mit Themen wie Seniorenförderung, Wohnen im Alter, Freizeitangebote für Senior_innen, Demenz sowie bürgerschaftliches Engagement von und für Senior_innen. Alle Aufgaben sind auf das Ziel ausgerichtet, eine Struktur im Bereich der Altenhilfe und Unterstützung älterer Menschen zu entwickeln, die es ihnen ermöglicht, gut beraten, begleitet und informiert ihr Leben möglichst lange selbstbestimmt im eigenen Zuhause zu verbringen. Hierbei sind auch Schnittstellen zur örtlichen Pflegeplanung zu berücksichtigen.
Beim Sachgebiet Alternativen 60plus handelt es sich um ein kleines Sachgebiet, welches aktuell neu ausgerichtet wird. Wir suchen kommunikative und kreative Mitarbeitende, um diesen Prozess weiter zu gestalten
Befähigung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (ehemaliger gehobener nichttechnischer Dienst) oder erfolgreicher Abschluss des zweiten Verwaltungslehrgangs
Fachliche Kompetenz, insbesondere
sichere Anwendung verwaltungsrechtlicher Vorschriften und Bereitschaft zur Einarbeitung in die erforderlichen Rechtsgebiete, insbesondere APG NRW, SGB XI, SGB XII
Ausgeprägtes Interesse an konzeptioneller Arbeit
Kenntnisse der Angebotsstruktur für Senioren (SGB XII, Netzwerke der Seniorenförderung, allg. Beratungs- und Unterstützungsleistungen), bzw. Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen.
Kenntnisse im Kontraktmanagement und Fördermanagement, bzw. Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen.
Kenntnisse im Haushaltsrecht bzw. Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen.
Kenntnisse im Vergabewesen bzw. Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen.
Ausgeprägte Moderations- und Kommunikationsfähigkeiten.
Fähigkeit zur Projektarbeit / Projektorganisation
Fähigkeit zu eigenverantwortlichem und selbständigem Arbeiten.
Vorhandensein eines guten schriftlichen Ausdrucksvermögens
Weiterhin ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft zum Einsatz eines privaten Kfz für dienstliche Fahrten gegen Gewährung einer Wegstreckenentschädigung nach dem Landesreisekostengesetz NRW notwendig.
Frau Svenja Gundlach
Tel. 02104 99-2148
E-Mail: svenja.gundlach@kreis-mettmann.de