infrastrukturelle Bewirtschaftung von zugewiesenen Objekten:
Sicherstellung aller zum vorgesehenen, sicheren und die Nutzeranforderungen erfüllenden Betrieb der Gebäude notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen und dabei eigenverantwortliche Entscheidung über die an den Gebäuden durchzuführenden planbaren und nicht planbaren, d.h. spontan zu veranlassenden Maßnahmen:
- Sicherstellung der Versorgung mit Energie inkl. Verwaltung der Verbräuche
- Bearbeitung aller Angelegenheiten der Grundabgaben
- Veranlassung und Organisation von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen
- Veranlassung und Sicherstellung der Aufschaltung von Meldeanlagen
- Bereitstellung aller zum Betrieb der Gebäude notwendigen Materialien
- Organisation von Schwimmbeckenwasseruntersuchungen und Bearbeitung der Ergebnisse bzw. Organisation erforderlicher Maßnahmen
- Organisation der Entsorgung von Müll und Abfällen
- Bearbeitung und Organisation aller weiteren Maßnahmen, die Infrastruktur betreffenden Maßnahmen je nach Anlass und Bedarf
An- und Vermietung von Turn- und Schwimmhallen und sonstigen kreiseigenen Sportstätten:
- Prüfen und Bescheiden von Anfragen
- Selbstständige Vergabe der kreiseigenen Sportstätten an Vereine und sonstige Nutzer_innen
- Festlegung der Nutzungszeiten
- Kontrolle der Einhaltung der Vertragsinhalte
- Ansprechpartner für die Nutzer_innen und Hausmeister_innen
- Abrechnung der Benutzungseinheiten
- Neuberechnung der Nutzungsentgelte bei Bedarf sowie Anpassung der Verträge
Vermietung von Wohnungen im Wohnheim des Kreises Mettmann:
- Prüfen und Bescheiden von Anfragen
- Abschluss von Mietverträgen
- Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
- Ansprechpartner für die Mieter_innen
alternativ:
Fachliche Kompetenz, insbesondere
Weiterhin ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft zum Einsatz eines privaten Kfz für dienstliche Fahrten gegen Gewährung einer Wegstreckenentschädigung nach dem Landesreisekostengesetz NRW notwendig.