Ihre Aufgaben:
Aufgaben im Bereich der Unteren Wasserbehörde:
- Gewässerbenutzungen oberirdischer Gewässer
- Grundwassernutzungen insbesondere Brunnen, Wasserhaltungen, Erdwärmesondenbohrungen und sonstige Erdaufschlüsse
- Anlagen im Gewässerbereich, in Überschwemmungsgebieten oder in der Deichschutzzone
- Genehmigung von Abwasser- und Versickerungsanlagen
- Anlagenbezogener Gewässerschutz- Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Aufgaben im Bereich der Unteren Immissionsschutzbehörde:
- Durchführen von Genehmigungsverfahren
- Untersagung von Anlagen nach dem BlmSchG
Ihr Profil:
- selbstständiges, strukturiertes, ziel- und lösungsorientiertes Arbeiten
- Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
- Verantwortungsbewusstsein
- Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie die Bereitschaft zur Fortbildung
- ein hohes Maß an Durchsetzungs- und Konfliktregelungsvermögen
- Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit
- Begeisterung für die Aufgabenstellung
Ihre Voraussetzungen:
erfolgreich abgeschlossener Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des dritten Einstiegsamtes:
- Diplom Verwaltungwirt (m/w/d)
- Diplom Verwaltungsbetriebswirt (m/w/d)
- Bachelor of Arts (m/w/d) Verwaltung
- Bachelor of Arts (m/w/d) Verwaltungsbetriebswirt
- oder erfolgreich abgeschlossene Angestelltenprüfung II (Verwaltungsfachwirt (m/w/d)
Darüber hinaus wünschenswert:
- Vorkenntnisse im Wasser- und Immissionsschutzrecht
Hinweis für interne Bewerbungen
- Bewerber (m/w/d), welche den Lehrgang zur Vorbereitung auf die Angestelltenprüfung II aktuell besuchen, aber noch nicht abgeschlossen haben, können sich ebenfalls bewerben, wenn sie zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung mindestens 50% der Lehrgangsdauer absolviert haben.
Kontakt:
Sollten Sie fachspezifische Fragen zur ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich gerne an Herr Knopp unter der Tel. 06241/853-3500 . Bei personalrechtlichen Themen wenden Sie sich an Frau Duran Tel. 06241/853-1307.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung!
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Daten nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.