Das Aufgabengebiet umfasst die Bearbeitung von Rückforderungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII, sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII, sowie Rückforderungen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG).
Weiterer Stelleninhalt ist die Bearbeitung der Kostenerstattungsfälle nach § 36a SGB II (individuelle Kosten Frauenhaus).
Einen weiteren Aufgabenschwerpunkt stellt der Kostenersatz nach § 102 SGB XII dar.
Zudem erfolgt durch die/den Stelleninhaber/in die Abrechnung der entstandenen Kosten für unbegleitete minderjährige im Ausland (umA) mit dem Land.