- Abschluss einer wissenschaftlichen Hochschule (Master, Diplom, Magister, 2.Staatsprüfung) in den Fachrichtungen Psychotherapie, Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik oder Erziehungswissenschaften
- Approbation als Psychotherapeut*in (nach §1 PsychThG in der ab 01.09.2020 geltenden Fassung) oder
- Psychologische*r Psychotherapeut*in und /oder Kinder- und Jugendleichenpsychotherapeut*in nach § Abs. 1 PsychThG (in der bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung)
- 2-jährige praktische Erfahrung in psychologischer und/ oder psychotherapeutischer Tätigkeit in Praxisfeldern der Jugendhilfe und / oder anderen psychosozialen und Kinder- und Jugendlichen bzw. familienbezogenen Berufsfeldern
Weitere fachliche und außerfachliche Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Anforderungsprofil, das unter "weitere Informationen" hinterlegt ist.