Sie führen regelmäßige sowie anlassbezogene Qualitätsprüfungen in Betreuungseinrichtungen gemäß dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW durch. Dabei bewerten Sie die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, beraten zu pflegefachlichen Fragestellungen und fertigen Prüfberichte.
Im Auftrag des örtlichen Sozialhilfeträgers prüfen Sie pflegerische Bedarfe im Rahmen der ambulanten Versorgung - sowohl mit als auch ohne Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie begleiten Höherstufungsanträge und treffen dazu fundierte Feststellungen.
Sie erstellen fachliche Stellungnahmen - auch im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen - und prüfen Pflegegeldfälle, mögliche Leistungsmissbräuche sowie die Notwendigkeit von Hilfsmitteln.
eine abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann oder eine gleichwertige Qualifikation gemäß Pflegeberufegesetz (z. B. staatlich anerkannte Altenpflege oder Gesundheits- und Krankenpflege) und eine zertifizierte Zusatzqualifikation in einem der folgenden oder vergleichbaren Bereiche:
Sie bringen mehrjährige Berufserfahrung in der Pflege mit, idealerweise in leitender Funktion
Sie bringen bereits fundiertes Fachwissen im Bereich der Pflege nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse mit oder sind bereit sich dieses sowie Grundkenntnisse im Sozialrecht (SGB XI und SGB XII) anzueignen
Kenntnisse im Wohn- und Teilhabegesetz NRW sowie im Verwaltungsrecht sind von Vorteil
Sie zeichnen sich durch ein zeitgemäßes Dienstleistungsverständnis, ein sicheres Auftreten, Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit zur kooperativen Zusammenarbeit aus
Sie besitzen ein gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen sowie einen sicheren Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen
Der Einsatz eines eigenen PKW (gegen Wegstreckenentschädigung) wird vorausgesetzt. Einsätze können in Einzelfällen auch außerhalb der regulären Dienstzeiten erforderlich sein.