Vielfältige Aufgaben und Perspektiven - gestalten Sie Ihre berufliche Zukunft und gemeinsam mit unseren über 1.000 Mitarbeitenden die Zukunft der Stadt Hilden. Werden Sie Teil unserer Stadtverwaltung und leisten mit uns einen Beitrag für das Gemeinwohl und eine hohe Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger.
Sie haben Lust, Grundschulkinder nach der Schule bis zum Nachmittag zu begleiten? Haben Sie kreative Ideen, um ein pädagogisch ausgewogenes Bildungs-, Spiel- und Freizeitangebot zu gestalten und durchzuführen? Dann haben wir die passende Stelle für Sie!
Wir suchen für unser Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die städtische Wilhelm-Hüls-Grundschule
als Schwangerschaftsvertretung. Die Stelle ist mit 22 Wochenstunden befristet bis zum 12.03.2026 zu besetzen. Eine Verlängerung der Befristung ist wahrscheinlich. Die Arbeitszeit verteilt sich auf fünf Tage die Woche und liegt in der Mittags- bis Nachmittagszeit.
Die Eingruppierung erfolgt in die S 4 TVöD - SuE.
Der Urlaub ist vorrangig auf die Schließungszeiten der Grundschulen abzustimmen, insbesondere auf die Schließzeiten während der Sommerferien.
Ihr Aufgabenbereich:
Gemeinsam mit Ihnen organisieren wir eine pädagogisch ausgewogene Betreuung in Verbindung mit Hausaufgaben und weiteren Bildungsangeboten. Die Stadt Hilden setzt auf ein gesundes Ernährungskonzept und Lebensmittel, die überwiegend aus biologischem Anbau sind.
Folgende Tätigkeiten gehören zu Ihren Aufgaben:
Wir verfügen über ein institutionelles Schutzkonzept, das dem Schutz der Kinder und der Wahrung ihrer Rechte dient. Im Rahmen des §72a SGB VIII und den Vorgaben des Landesjugendamtes NRW, setzen wir die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für die Einstellung voraus.
Bei Fragen rund um das Aufgabengebiet melden Sie sich gerne bei Herrn Grzonka unter 0173 6063319 und Simon.Grzonka@hilden.de oder Frau Woywod unter 0173 6049916 oder Jill.Woywod@hilden.de .
Ihr Profil:
Das müssen Sie zwingend mitbringen:
Seit dem 01.03.2020 gilt für Beschäftigte, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, die gesetzliche Verpflichtung zur Impfung gegen Masern. Daher ist vor Beginn der Tätigkeit ein diesbezüglicher Impfnachweis oder ein ärztliches Zeugnis über den Immunstatus vorzulegen.
Wir erwarten zudem folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
Sie haben noch Fragen zu dem Anforderungsprofil, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Arbeitgeberin? Dann melden Sie sich gerne bei Frau Seeber unter 02103/ 721168 bzw. bewerbung@hilden.de.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 20.11.2025!