BesGr A 9 LBesO (Laufbahngruppe1) oder EG 9a TVöD
Besetzbar ab sofort für die Abteilung Kommunale Ausländerbehörde im Amt für Migration und Integration
Die Kommunale Ausländerbehörde als Abteilung des Amtes für Migration und Integration betreut mit rund 200 Mitarbeitenden die circa 170.000 in Düsseldorf lebenden Ausländer*innen - von hochqualifizierten Beschäftigten über Personen mit Fluchthintergrund, Auszubildende/Studierende bis hin zu Personen, welche einen Aufenthaltstitel im Rahmen des Familiennachzugs in Düsseldorf beantragen.
Durchführung örtlicher Ermittlungen und Überprüfungen sowie eigene ausländerrechtliche Kontrollen
Feststellung illegalen Aufenthalts mit Festnahme, Überstellung an die Polizei, Sicherstellung von Beweismitteln, Vorführung unter anderem bei Botschaften zur Identitätsklärung und Gerichten zur Beantragung von Abschiebehaft und anschließende Überstellung an die Hafteinrichtung im Bundesgebiet
Anhörung und Vernehmung überprüfter Personen
Mitwirkung bei Abschiebungen und Rücküberstellungen auf dem Land- und Luftweg sowie Teilnahme an Bereitschaftsdiensten
umfassende Erledigung aller vor- und nachbereitenden Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit ausreisepflichtigen Personen
vertretungsweise - Unterstützung in anderen Arbeitsbereichen des Sachgebiets (zum Beispiel in der Publikumssachbearbeitung im Innendienst).
Verwaltungswirt*in oder Verwaltungsfachangestellte*r oder abgeschlossene Ausbildung in einem tätigkeitsnahen Berufsfeld (zum Beispiel Fachkraft für Schutz und Sicherheit) und mindestens 3-jährige entsprechende Berufserfahrung
Für Personen ohne eine abgeschlossene Ausbildung im allgemeinen Verwaltungsdienst ist die erfolgreiche Teilnahme an dem nach Einstellung intern angebotenen Verwaltungslehrgang I in den ersten fünf Jahren des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich. Bis zum Abschluss des Verwaltungslehrganges kommt bei diesen Beschäftigten keine Eingruppierung, sondern - je nach den persönlichen Voraussetzungen - die Gewährung einer persönlichen Zulage in Betracht.
Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen:
Kenntnisse im Ausländerrecht und/oder in anderen ordnungsrechtlichen Tätigkeitsgebieten oder die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
gutes Urteilsvermögen und die Fähigkeit, in Adhoc-Situationen rechtssichere Entscheidungen zu treffen
sehr ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und unbedingte Zuverlässigkeit
flexibles und angemessenes Reagieren auch in sensiblen Situationen verbunden mit einem hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein und interkultureller Kompetenz
Teamfähigkeit, Durchsetzungs- und Entscheidungsvermögen sowie sicheres und verbindliches Auftreten, gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
Offenheit für Veränderungsprozesse sowie die Fähigkeit und Bereitschaft sich aktiv in solche Prozesse einzubringen
Bereitschaft zur Teilnahme an Wochenend-/Feiertagsdiensten, zum Tragen von Dienstkleidung sowie Bereitschaft und gesundheitliche Eignung zur Teilnahme an speziellen Einsatztrainings.
Das bieten wir Ihnen:
einen modernen Arbeitsplatz in einer sich stetig weiter entwickelnden Dienstleistungsbehörde in einem der aktuell spannendsten und wichtigsten gesellschaftlichen Tätigkeitsfelder
ein motiviertes Team
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.
Wir leben Vielfalt -
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Im Rahmen einer üblichen Betrachtung der Personalbemessung der Sachgebiete nach einer Reorganisation können sich noch Verschiebungen innerhalb der Ausländerbehörde ergeben. Diese können im Einzelfall auch Veränderungen des individuellen Einsatzes nach sich ziehen.
Der Termin des Auswahlverfahrens stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht fest.
Bitte bewerben Sie sich online bis zum 30. Oktober 2025 über den Button ,,Stell dich vor!".
Für nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen im Fachamt Björn Beeren, Telefon 0211 89-90038 gerne zur Verfügung.
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich gerne an unser Bewerbenden-Büro, Telefon 0211 89-99900, Moskauer Straße 25, 2. OG, rechts. Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 54/03/20/25/01.