Die Stadt Heiligenhaus (rd. 27.500 Einwohner - im Kreis Mettmann) liegt landschaftlich überaus reizvoll und verkehrsgünstig im Städtedreieck Düsseldorf - Essen - Wuppertal. Umfassende Bildungsmöglichkeiten sowie Freizeit-, Kultur- und Erholungsangebote machen Heiligenhaus zu einem attraktiven Stand- und Wohnort mit ansprechender sowie hoher Lebensqualität. Familienfreundlichkeit, bürgerschaftliches Engagement und das Zusammenleben der Generationen sind hierbei von besonderer Bedeutung.
Seit 1976 hat sich das ehemalige "Jugendfreizeitheim" zum Heiligenhauser "Zentrum für Freizeit und Kultur" entwickelt. Neben Kinder- und Jugendgruppen zieht das vielseitige und wechselnde Programm des städtischen Zentrums überregional Besucherinnen und Besucher an. Angebote für Kinder, Jugendliche, kulturinteressierte Erwachsene sowie ein vielfältiges Kursprogramm - das alles verbindet der Club unter einem Dach. Mitgestalten statt verwalten!
Bereichern Sie die Stadt Heiligenhaus zum nächstmöglichen Zeitpunkt als
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die mit Teilzeitkräften besetzt werden kann, wenn die gesamte Wochenarbeitszeit abgedeckt wird.
Ihre Berufserfahrung wird bei der Zuordnung zur Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe, soweit tarifrechtlich möglich, gerne berücksichtigt.
Die Stadtverwaltung Heiligenhaus verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellten Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Darüber hinaus werden Bewerbungen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion bzw. Weltanschauung oder sexueller Identität begrüßt.
Sie sind interessiert? Bitte laden Sie Ihre Bewerbung bis zum 14.09.2025 über den nachstehenden Button "Jetzt bewerben!" hoch.
Das Auswahlverfahren wird voraussichtlich in der Kalenderwoche 39 durchgeführt.
Für nähere Auskünfte zu den Inhalten der zu besetzenden Stelle steht Ihnen die Leiterin der Abteilung Jugendpflege, Frau Schildmann-Brack, Tel.: 02056/13-277, gerne zur Verfügung. Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet Ihnen Herr Menzel, Tel.: 02056/13-249.
Entstehende Fahrt- und Reisekosten können leider nicht übernommen werden.