Die Hansestadt Rostock ist eine lebendige und kinderfreundliche Hafenstadt an der Ostsee. Die Universitätsmedizin Rostock (www.med.uni-rostock.de) ist der Maximalversorger für die Region Rostock, einer Wachstumsregion mit großem Potential.
 
Mit unserer Tochtergesellschaft Universitätsmedizin Rostock Service GmbH gewährleisten wir täglich die Vollverpflegung für ca. 1.000 Patienten an verschiedenen Standorten.
 
Für unser Mitarbeiterrestaurant auf dem Campus der Universitätsmedizin in der Schillingallee suchen wir zur Verstärkung unseres Teams ab sofort, in Vollzeitbeschäftigung (40 Std./Woche), befristet für zwei Jahre, einen Koch (w/m/d).

Ihre Aufgaben:

  • Erstellung der Patienten-, Besucher- und Mitarbeitermenüs sowie Menüpläne für ,,to-go" Speisen und Getränke
  •  
    Einhaltung und Umsetzung der HACCP / Arbeitsschutz-Richtlinien
  •  
    Fachgerechte Zubereitung der Mahlzeiten, deren Portionierung und Verteilung
  •  
    Disposition, Annahme und Bereitstellung der Waren sowie deren korrekte Lagerung

Das zeichnet Sie aus:

  • Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Koch
  • Flexibilität, Organisationsgeschick, Eigenverantwortung und Teamgeist
  • Eine ausgeprägte Kunden- und Serviceorientierung sowie gute Kommunikationsfähigkeit
  • Kenntnis der HACCP-Richtlinien ist Voraussetzung
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Führerschein Klasse B erforderlich

Das bieten wir:

  • Übertarifliche Bezahlung auf Grundlage des Manteltarifvertrages und Entgelttarifvertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Mecklenburg-Vorpommern
  • Dienstzeiten in der Regel von Montag bis Freitag
  • Gestellung von Berufsbekleidung
  • Jobticket (AG-Zuschuss) für den öffentlichen Nahverkehr
  • Betriebliche Altersvorsorge
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verwenden wir im Textverlauf die männliche Form der Anrede. Selbstverständlich sind an der Universitätsmedizin Rostock Service GmbH Menschen jeder Geschlechtsidentität willkommen.
 
Masern-Immunitätsnachweis: Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund gesetzlicher Regelungen nur Bewerber:innen einstellen können, die über eine Immunität gegen Masern verfügen. Der entsprechende Nachweis muss von Ihnen vorgelegt werden.
 
Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei der Stellenbesetzung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt.
 
Mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht übernommen werden.
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