Interne Stellenausschreibung: Diese Stellenausschreibung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Leipzig oder ihrer Eigenbetriebe. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit befristeten Arbeitsverträgen, deren Beschäftigungsverhältnis am oder nach dem 1. Juni 2025 begonnen hat sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Stellenbesetzung nicht mehr besteht, können leider aufgrund der aktuellen Haushaltssituation bei internen Stellenausschreibungen nicht berücksichtigt werden.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet zur Vertretung bis zum 30. April 2026 für das Amt für Jugend und Familie eine/-n Sozialarbeiter/-in in der Jugendhilfe im Strafverfahren.
Das Amt für Jugend und Familie ist dem Dezernat Jugend, Schule und Demokratie zugeordnet. Es besteht aus dem Jugendhilfeausschuss sowie der Verwaltung des Jugendamtes. Ihm obliegt die hoheitliche Aufgabe, den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen und Gefährdungen abzuwenden. Aktuelle Herausforderungen des aus sechs Abteilungen bestehenden Amtes liegen in der Weiterentwicklung des Angebotes der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Daneben stellen die Durchführung von Digitalisierungsprozessen im Kernamt und den nachgelagerten Einrichtungen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und Eigenbetrieben in Angelegenheiten, die Kinder, Jugendliche und Familien betreffen, wichtige Arbeitsschwerpunkte dar.
Mitwirkung in Jugendstrafverfahren und Ordnungswidrigkeitsverfahren
Beratung von jungen Menschen, die Beschuldigte einer Straftat sind, sowie deren Sorge-berechtigten und Bezugspersonen
Einleitung, Durchführung, Begleitung und Kontrolle von Interventionsmaßnahmen sowie Leistungen nach dem SGB VIII auch im Zusammenhang mit richterlichen Weisungen beziehungsweise. Alternativen zur Untersuchungshaft
Durchführung von verwaltungsrechtlichen Verfahren - Hilfeplanverfahren nach dem SGB VIII, einschließlich der Planung, Koordinierung und Dokumentation des Hilfeprozesses
Erarbeitung von Stellungnahmen für Amts- und Landgerichte
Teilnahme an Verhandlungen vor Amts- und Landgerichten
Teilnahme an Vollzugsplanungen im Jugendstrafvollzug und Mitwirkung bei der Eingliederung
24-stündige Rufbereitschaft (Haftbereitschaftsdienst) nach dem Jugendgerichtsgesetz (circa 2-3 mal jährlich für eine Woche)
Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Einrichtungen, Institutionen und Behörden, zum Beispiel Polizei, Justiz, freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen, Bildungsstätten, Jobcen-ter
Bachelor oder Fachhochschulabschluss in der Fachrichtung Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung
berufliche Erfahrungen im oben genannten Tätigkeitsfeld oder in angrenzenden Tätigkeitsfeldern der Jugendhilfe
anwendungsbereite Rechtskenntnisse, insbesondere SGB VIII, SGB X, JGG, StGB, StPO, OWiG und FamFG
sehr gute Beratungs- und Gesprächsführungskompetenz
wertschätzendes Auftreten gegenüber Klientinnen/ Klienten und Kooperationspartnern
hohe Sozialkompetenz, insbesondere Einfühlungsvermögen, Entscheidungs- und Konfliktlösungskompetenz
Teamfähigkeit, hohe Belastbarkeit und sicheres Auftreten
gute organisatorische Fähigkeiten
Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung zur Abdeckung des Rufbereitschaftsdienstes, auch am Abend und an Wochenenden (circa 2-3 mal pro Jahr für eine Woche)
eine befristete, nach der Entgeltgruppe S 14 TVöD SuE bewertete Stelle in Vollzeit (entspricht 39 Stunden für Tarifbeschäftigte) oder Teilzeit
Wenn Sie unbefristet bei der Stadtverwaltung oder einem Eigenbetrieb beschäftigt sind, können Sie sich auch auf befristete Stellen bewerben. Sollten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag in einer niedrigeren Entgeltgruppe haben, bleibt dieser bestehen. Sie erhalten dann gemäß § 14 TVöD (VKA) für die Dauer der übertragenen, höherwertigen Tätigkeit eine Zulage als Ausgleichsbetrag zu der oben benannten Entgeltgruppe. Sofern Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer höheren Entgeltgruppe haben, erfolgt die Vergütung für die Dauer der befristeten Tätigkeit entsprechend der niedrigeren Entgeltgruppe.
Wir wertschätzen Vielfalt und möchten, dass sich die Stadtgesellschaft auch in unserer Belegschaft widerspiegelt. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/ Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen. Wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit:
Bewerbungsschreiben
tabellarischem Lebenslauf
Nachweis über die erforderliche berufliche Qualifikation
Kopien von qualifizierten Dienst-/ Arbeitszeugnissen/ Beurteilungen/ Referenzschreiben
Nachweis über den Erhalt zweier Masernschutzimpfungen oder Masernimmunität (erforderlich ab Geburtsjahrgang 1971)
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Stellenbesetzungsverfahren und geben Sie bei Ihrer Bewerbung die Stellenausschreibungsnummer 1329 an.
Fragen zu den Arbeitsinhalten beantwortet Ihnen gern Janina Bittner, Abteilungsleitung Jugendhilfe, unter der Telefonnummer 0341-123 4351. Für Fragen zum Auswahlverfahren und zu den allgemeinen Rahmenbedingungen steht Ihnen Christian Schmidt, Recruiter, unter der Telefonnummer 0341-123 2747, zur Verfügung.
Ausschreibungsschluss ist der 8. Oktober 2025.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Unsere Arbeit ist geprägt von einem respektvollen, verantwortungsbewussten und ergebnisorientierten Handeln - im Einklang mit unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit. Gesellschaftlich relevante Aufgaben, wie etwa Familien- oder Pflegeverantwortung oder ein Ehrenamt, werden als Erfahrung berücksichtigt, sofern sie für die konkrete Aufgabe relevant sind: https://www.leipzig.de/leitlinien-fuehrung-zusammenarbeit/