Interne Stellenausschreibung: Diese Stellenausschreibung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Leipzig oder ihrer Eigenbetriebe. Die Besetzung der Stelle erfolgt befristet ohne Sachgrund gemäß § 14 (2) des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Das bedeutet, dass wir Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nur berücksichtigen können, sofern Sie unbefristet bei der Stadtverwaltung Leipzig oder bei einem Eigenbetrieb der Stadt Leipzig beschäftigt sind und dieses Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Stellenbesetzung am 13. April 2026 besteht.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis zum 31. Dezember 2026 für das Sozialamt eine/-n Sachbearbeiter/-in Eingliederungshilfe (m/w/d).

Das Sozialamt leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit in der wachsenden Stadt Leipzig. Es unterstützt, berät und informiert Menschen in verschiedenen herausfordernden Lebenslagen. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht die Sicherung eines menschenwürdigen Daseins für alle.
Die Arbeit ist vielfältig: Wir sind unter anderem zuständig für Leistungen der Sozialhilfe und für Bildung und Teilhabe sowie für Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, für Hilfen in Wohnungsnotfällen und für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft sowie die Unterbringung Geflüchteter. Auch strategische Konzepte, beispielsweise im Bereich der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren, gehören zu unseren Aufgaben. Als Mitarbeiter/-in des Sozialamtes haben Sie die Möglichkeit, sich gemeinsam mit uns für gleichberechtigte Lebensbedingungen und gesellschaftliche Teilhabe in unserer Stadt einzusetzen.

Das erwartet Sie

  • Beratung, Prüfung und Entscheidung zu Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach SGB IX

  • Planung und Kontrolle von Hilfeleistungen unter Einbeziehung von medizinischen Gutachten, Sozialberichten und pädagogischen Entwicklungsberichten

  • Einzelfallsteuerung unter Berücksichtigung der Umsetzung des Hilfe- beziehungsweise Förderplanes

  • Prüfung, Geltendmachung und Verfolgung von Ansprüchen Dritter unter Beachtung des Nachrangprinzips der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit sowie die Überwachung und Kontrolle der Haushaltsmittel

  • Durchführung von Einrichtungsbegehungen mit den Fachaufsichtsbehörden und Kontrolle der Leistungserbringung

Das bringen Sie mit

  • Hochschulabschluss in der Fachrichtung Sozialverwaltung, All­gemeine Verwaltung, Angestelltenprüfung II oder einen Abschluss als Verwaltungs-Betriebswirt/-in (VWA) beziehungsweise Betriebswirt/-in (VWA) oder

  • eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r, Rechtsanwaltsfachangestellte/-r oder Angestelltenprüfung I, beziehungsweise Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1

  • Berufserfahrung in der Anwendung des Sozialrechts wünschenswert

  • anwendungsbereite und umfassende Kenntnisse der einschlägigen Gesetzgebung (unter anderem BGB, SGB I, VIII, IX, X und XII, AGSGB) sowie angrenzender Rechtsvorschriften und Ver­ordnungen

  • Sensibilität für die Bedarfe von Menschen mit Behinderung

  • ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten, Durchsetzungsvermögen sowie Entschei­dungs- und Konfliktlösungskompetenz

  • ausgeprägte Belastbarkeit
  • Teamfähigkeit sowie eine strukturierte, eigenverantwortliche Arbeitsweise

  • Bereitschaft zur Absicherung der Sprechzeiten (dienstags von 9 Uhr bis 18 Uhr)

Das bieten wir

  • eine befristete, nach der Entgeltgruppe  9b TVöD bewertete Stelle in Vollzeit (entspricht 39 Stunden für Tarifbeschäftigte) oder Teilzeit

Wenn Sie unbefristet bei der Stadtverwaltung oder einem Eigenbetrieb beschäftigt sind, können Sie sich auch auf befristete Stellen bewerben. Sollten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag in einer niedrigeren Entgeltgruppe haben, bleibt dieser bestehen. Sie erhalten dann gemäß § 14 TVöD (VKA) für die Dauer der übertragenen, höherwertigen Tätigkeit eine Zulage als Ausgleichsbetrag zu der oben benannten Entgeltgruppe. Sofern Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer höheren Entgeltgruppe haben, erfolgt die Vergütung für die Dauer der befristeten Tätigkeit entsprechend der niedrigeren Entgeltgruppe.

Hinweise

Wir wertschätzen Vielfalt und möchten, dass sich die Stadtgesellschaft auch in unserer Belegschaft widerspiegelt. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/ Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen. Wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen.

Unsere Arbeit ist geprägt von einem respektvollen, verantwortungsbewussten und ergebnisorientierten Handeln - im Einklang mit unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit. Gesellschaftlich relevante Aufgaben, wie etwa Familien- oder Pflegeverantwortung oder ein Ehrenamt, werden als Erfahrung berücksichtigt, sofern sie für die konkrete Aufgabe relevant sind: https://www.leipzig.de/leitlinien-fuehrung-zusammenarbeit/

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit:

  • Bewerbungsschreiben

  • tabellarischem Lebenslauf

  • Nachweis über die erforderliche berufliche Qualifikation; gegebenenfalls beglaubigte Übersetzungen der Abschlusszeugnisse, sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind

  • gegebenenfalls die Aufenthalts- sowie Arbeitserlaubnis

  • gegebenenfalls eine Zeugnisbewertung oder bei reglementierten Berufen eine Anerkennung des Abschlusses

  • Kopien von qualifizierten Dienst-/ Arbeitszeugnissen/ Beurteilungen/ Referenzschreiben

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Stellenbesetzungsverfahren und geben Sie bei Ihrer Bewerbung die Stellenausschreibungsnummer 1674 an.

Die Stadtverwaltung Leipzig unterstützt die berufliche Weiterentwicklung ihrer Beschäftigten. Temporäre Stellenwechsel ermöglichen es, zusätzliche fachliche, methodische und persönliche Kompetenzen zu erwerben sowie neue Aufgabenfelder kennenzulernen. Diese Erfahrungen dienen sowohl der individuellen Qualifizierung als auch der Weiterentwicklung der Stadtverwaltung insgesamt. Unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Leipzig haben die Möglichkeit, sich auf befristete Stellen innerhalb der Verwaltung zu bewerben und für einen festgelegten Zeitraum andere Aufgaben zu übernehmen. 

Der Wechsel auf eine befristete Stelle lässt das bestehende unbefristete Arbeitsverhältnis unberührt. Nach Beendigung der befristeten Tätigkeit besteht jedoch kein Anspruch auf Rückkehr auf die zuvor ausgeübte Stelle. Eine Weiterbeschäftigung erfolgt im Rahmen der dann vorhandenen Einsatzmöglichkeiten. Die Abteilung Personaltransfer unterstützt die Beschäftigten rechtzeitig vor Ablauf der Befristung bei der Suche nach einem geeigneten weiteren Einsatz.

Fragen zu den Arbeitsinhalten beantwortet Ihnen gern Tina Roterberg, Sachgebietsleitung, unter der Telefonnummer 0341 123-6592. Für Fragen zum Auswahlverfahren und zu den allgemeinen Rahmenbedingungen steht Ihnen Christiane Metko-Mertens, Recruiterin, unter der Telefonnummer 0341 123-2784, zur Verfügung.

Ausschreibungsschluss ist der 3. März 2026.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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