Interne Stellenausschreibung: Diese Stellenausschreibung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Leipzig oder ihrer Eigenbetriebe. Die Besetzung der Stelle erfolgt befristet ohne Sachgrund gemäß § 14 (2) des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Das bedeutet, dass wir Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nur berücksichtigen können, sofern Sie unbefristet bei der Stadtverwaltung Leipzig oder bei einem Eigenbetrieb der Stadt Leipzig beschäftigt sind und dieses Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Stellenbesetzung am 1. März 2026 besteht.
Wir suchen zum 1. März 2026 befristet für den Zeitraum des ESF-Projektes: Kinder stärken 2.0 bis zum 30. Juni 2026 für das Amt für Jugend und Familie drei Kita-Sozialarbeiter/-innen (m/w/d).
Das Projekt: KINDER STÄRKEN 2.0. - Vorhaben für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen ist ein Förderprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.
Das Amt für Jugend und Familie ist dem Dezernat Jugend, Schule und Demokratie zugeordnet. Es besteht aus dem Jugendhilfeausschuss sowie der Verwaltung des Jugendamtes. Ihm obliegt die hoheitliche Aufgabe, den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen und Gefährdungen abzuwenden. Aktuelle Herausforderungen des aus sechs Abteilungen bestehenden Amtes liegen in der Weiterentwicklung des Angebotes der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Daneben stellen die Durchführung von Digitalisierungsprozessen im Kernamt und den nachgelagerten Einrichtungen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und Eigenbetrieben in Angelegenheiten, die Kinder, Jugendliche und Familien betreffen, wichtige Arbeitsschwerpunkte dar.
lebenslagensensible Ermittlung von konkretem Hilfe- und Unterstützungsbedarf für Kinder
Entwicklung und Umsetzung von Unterstützungsangeboten und Maßnahmen für Kinder und Familien
Aktivierung, Unterstützung und Verstärkung der Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtung mit den Familien
fachliche Beratung und Weiterbildung der Fachkräfte in der Kindertageseinrichtung, um nachhaltig den Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag zu unterstützen
Aufbau, Etablierung und Pflege von Netzwerken mit anderen Professionen, unter anderem sozialpädiatrische Zentren, Frühförderstellen, Therapeuten/-Innen, Ärzte/-Innen und Ämtern
Zusammenarbeit mit einem vorgegebenen Kompetenzzentrum
Mitwirkung an betriebsorganisatorischen Verfahrensabläufen der Einrichtung
Mitwirkung bei der Durchsetzung der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, der Aushandlung und Durchsetzung von Regeln und Normen sowie der Durchsetzung der Hausordnung
enge Zusammenarbeit mit der Kita-Leitung zur Umsetzung der Vorgaben der Förder-Richtlinie
Hochschulabschluss in Sozialpädagogik/ Sozialer Arbeit bzw. Heilpädagogik oder Kindheitspädagogik jeweils mit Staatlicher Anerkennung oder Ausbildung zur/ zum Staatlich anerkannten Erzieher/-in bzw. Heilpädagogin/ Heilpädagogen mit vier Jahren Berufserfahrung in einem sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld oder angrenzender Hochschulabschluss gemäß SMK-ESF-Plus-Richtlinie, Anlage 1 mit zwei Jahren sozialpädagogischer Berufserfahrung
hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und Konfliktlösungskompetenz sowie Durchsetzungsvermögen
ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit einschließlich der Fähigkeit, Gespräche zu moderieren und zu beraten
wertschätzende Haltung und seriöses Auftreten gegenüber Eltern, Kindern sowie Fachkräften
persönliches Engagement, Flexibilität und Belastbarkeit
Interesse und Bereitschaft zur regelmäßigen fachlichen Weiterentwicklung
Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeitgestaltung
gesundheitliche Eignung für den Einsatz im Kita-Bereich (Tragen von Lasten über fünf Kilogramm sowie Teilnahme an einer Einstellungsuntersuchung erforderlich)
Impfschutz/ Immunität gegen Masern (erforderlich ab Geburtsjahrgang 1971)
drei befristete, nach der Entgeltgruppe S 11b TVöD bewertete Stellen in Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden
Wenn Sie unbefristet bei der Stadtverwaltung oder einem Eigenbetrieb beschäftigt sind, können Sie sich auch auf befristete Stellen bewerben. Sollten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag in einer niedrigeren Entgeltgruppe haben, bleibt dieser bestehen. Sie erhalten dann gemäß § 14 TVöD (VKA) für die Dauer der übertragenen, höherwertigen Tätigkeit eine Zulage als Ausgleichsbetrag zu der oben benannten Entgeltgruppe. Sofern Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer höheren Entgeltgruppe haben, erfolgt die Vergütung für die Dauer der befristeten Tätigkeit entsprechend der niedrigeren Entgeltgruppe.
Wir wertschätzen Vielfalt und möchten, dass sich die Stadtgesellschaft auch in unserer Belegschaft widerspiegelt. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/ Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen. Wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Unsere Arbeit ist geprägt von einem respektvollen, verantwortungsbewussten und ergebnisorientierten Handeln - im Einklang mit unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit. Gesellschaftlich relevante Aufgaben, wie etwa Familien- oder Pflegeverantwortung oder ein Ehrenamt, werden als Erfahrung berücksichtigt, sofern sie für die konkrete Aufgabe relevant sind: https://www.leipzig.de/leitlinien-fuehrung-zusammenarbeit/
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit:
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Stellenbesetzungsverfahren und geben Sie bei Ihrer Bewerbung die Stellenausschreibungsnummer 1486 an.
Sollten Sie noch Fragen haben, dann beantworten wir Ihnen diese gern. Ansprechpartnerin für diese Ausschreibung ist Anne Reich, Recruiterin, Telefon: 0341 123-2755.
Ausschreibungsschluss ist der 11. Dezember 2025.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!