Intern: Behördenbetreuer/-in (m/w/d)

Leipzig, DE

Interne Stellenausschreibung: Diese Stellenausschreibung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Leipzig oder ihrer Eigenbetriebe. Die Besetzung der Stellen erfolgt befristet ohne Sachgrund gemäß § 14 (2) des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Das bedeutet, dass wir Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nur berücksichtigen können, sofern Sie unbefristet bei der Stadtverwaltung Leipzig oder bei einem Eigenbetrieb der Stadt Leipzig beschäftigt sind und dieses Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Stellenbesetzung am 11. Juni 2026 besteht.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet bis zum 31. Dezember 2026 und bis zum 31. Dezember 2028, für das Sozialamt zwei Behördenbetreuer/-innen (m/w/d).

Das Sozialamt leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit in der wachsenden Stadt Leipzig. Es unterstützt, berät und informiert Menschen in verschiedenen herausfordernden Lebenslagen. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht die Sicherung eines menschenwürdigen Daseins für alle.
Die Arbeit ist vielfältig: Wir sind unter anderem zuständig für Leistungen der Sozialhilfe und für Bildung und Teilhabe sowie für Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, für Hilfen in Wohnungsnotfällen und für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft sowie die Unterbringung Geflüchteter. Auch strategische Konzepte, beispielsweise im Bereich der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren, gehören zu unseren Aufgaben. Als Mitarbeiter/-in des Sozialamtes haben Sie die Möglichkeit, sich gemeinsam mit uns für gleichberechtigte Lebensbedingungen und gesellschaftliche Teilhabe in unserer Stadt einzusetzen.

Das erwartet Sie

  • Ausführung und Bearbeitung der gesetzlichen Pflichtaufgaben gemäß Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) unter Beachtung des Datenschutzes, dabei unter anderem:

    • Sachverhaltsermittlungen von Sozialberichten mit Empfehlungen und Begründung des Betreuungsvorschlages

    • Prüfung von Nachweisen der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer und Anbindung an einen Betreuungsverein 

    • Betreuungsgerichtshilfe, das heißt Mitteilung von Erkenntnissen und Vorschlägen zur Bestellung von Betreuerinnen und Betreuern oder Einleitung anderer Maßnahmen in Abklärung mit den jeweiligen Stammbehörden

    • Gewinnung geeigneter Betreuerinnen und Betreuer und Einführung in deren Aufgaben

    • Durchführung von Betreuungen und Berichterstattungen gegenüber dem Betreuungsgericht 

  • Ausführung weiterer gesetzlicher Aufgaben nach dem BtOG in Verbindung mit BGB und FamFG

  • Beratung zur Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und/ oder Patientenverfügungen sowie Beglaubigungskompetenz als Urkundsperson

  • Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit

  • Beratung und Unterstützung von Betreuungsvereinen, Betreuerinnen und Betreuern und Vollmachtnehmerinnen und Vollmachtnehmern bei der Umsetzung in der rechtlichen Betreuungsführung mit dem Ziel der Qualitätssicherung

  • Beratung im Rahmen der Ehegattenvertretung zur Gesundheitssorge

  • Beratung und Unterstützungsangebote gegenüber Betroffenen sowie die Vermittlung geeigneter Hilfen und erweiterte Unterstützung, wie zum Beispiel die Beratung in persönlichen und finanziellen Angelegenheiten 

  • Zusammenarbeit mit vorrangigen Helferinnen und Helfern im sozialen Leistungssystem und mit den Fallmanagerinnen und Fallmanagern der Betreuungsbehörde sowie die Zusammenarbeit mit Gerichten

  • Behördenbetreuung als Ausfallbürge 

Das bringen Sie mit

  • Hochschulabschluss in der Fachrichtung Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Soziale Arbeit oder Erziehungswissenschaften (mit Schwerpunkt Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik) mit staatlicher Anerkennung

  • sechsmonatige Berufserfahrung in der Hilfe für Menschen mit Behinderung oder Krankheit wünschenswert

  • gute und anwendungsbereite Kenntnisse der sozialen Hilfen und der einschlägigen Gesetze, unter anderem BGB (insbesondere Betreuungs- und Unterbringungsrecht), BtOG, FamFG (insbesondere 1. und 3. Buch), SGB I bis XII sowie angrenzender Rechtsvorschriften

  • Kenntnisse der kommunalen Hilfeangebote und der sozialen Struktur der Stadt Leipzig

  • hohe Kommunikations-, Entscheidungs- und Konfliktlösungskompetenz sowie Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen

  • hohe mentale Belastbarkeit

  • Teamfähigkeit sowie die Fähigkeit zum eigenverantwortlichen und lösungsorientierten Arbeiten

  • Absicherung der Sprechzeiten Dienstag von 9 Uhr bis 18 Uhr sowie Wahrnehmung flexibler Arbeitszeiten (Außen- und Abendtermine und gegebenenfalls am Wochenende)

  • Führerschein Klasse B erforderlich

  • Impfschutz oder ärztlich nachgewiesene Immunität gegen Masern

Das bieten wir

  • zwei befristete, nach der Entgeltgruppe S 12 TVöD-SuE bewertete Stellen in Vollzeit (entspricht 39 Stunden für Tarifbeschäftigte) oder Teilzeit

Wenn Sie unbefristet bei der Stadtverwaltung oder einem Eigenbetrieb beschäftigt sind, können Sie sich auch auf befristete Stellen bewerben. Sollten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag in einer niedrigeren Entgeltgruppe haben, bleibt dieser bestehen. Sie erhalten dann gemäß § 14 TVöD (VKA) für die Dauer der übertragenen, höherwertigen Tätigkeit eine Zulage als Ausgleichsbetrag zu der oben benannten Entgeltgruppe. Sofern Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer höheren Entgeltgruppe haben, erfolgt die Vergütung für die Dauer der befristeten Tätigkeit entsprechend der niedrigeren Entgeltgruppe.

Hinweise

Wir wertschätzen Vielfalt und möchten, dass sich die Stadtgesellschaft auch in unserer Belegschaft widerspiegelt. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/ Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen. Wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen.

Unsere Arbeit ist geprägt von einem respektvollen, verantwortungsbewussten und ergebnisorientierten Handeln - im Einklang mit unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit. Gesellschaftlich relevante Aufgaben, wie etwa Familien- oder Pflegeverantwortung oder ein Ehrenamt, werden als Erfahrung berücksichtigt, sofern sie für die konkrete Aufgabe relevant sind: https://www.leipzig.de/leitlinien-fuehrung-zusammenarbeit/

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit:

  • Bewerbungsschreiben

  • tabellarischem Lebenslauf

  • Nachweis über die erforderliche berufliche Qualifikation; gegebenenfalls beglaubigte Übersetzungen der Abschlusszeugnisse, sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind

  • gegebenenfalls die Aufenthalts- sowie Arbeitserlaubnis

  • gegebenenfalls eine Zeugnisbewertung oder bei reglementierten Berufen eine Anerkennung des Abschlusses

  • Kopien von qualifizierten Dienst-/ Arbeitszeugnissen/ Beurteilungen/ Referenzschreiben

  • Nachweis über den Erhalt zweier Masernschutzimpfungen oder Masernimmunität (erforderlich ab Geburtsjahrgang 1971)

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Stellenbesetzungsverfahren und geben Sie bei Ihrer Bewerbung die Stellenausschreibungsnummer 1754 an.

Die Stadtverwaltung Leipzig unterstützt die berufliche Weiterentwicklung ihrer Beschäftigten. Temporäre Stellenwechsel ermöglichen es, zusätzliche fachliche, methodische und persönliche Kompetenzen zu erwerben sowie neue Aufgabenfelder kennenzulernen. Diese Erfahrungen dienen sowohl der individuellen Qualifizierung als auch der Weiterentwicklung der Stadtverwaltung insgesamt. Unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Leipzig haben die Möglichkeit, sich auf befristete Stellen innerhalb der Verwaltung zu bewerben und für einen festgelegten Zeitraum andere Aufgaben zu übernehmen. 

Der Wechsel auf eine befristete Stelle lässt das bestehende unbefristete Arbeitsverhältnis unberührt. Nach Beendigung der befristeten Tätigkeit besteht jedoch kein Anspruch auf Rückkehr auf die zuvor ausgeübte Stelle. Eine Weiterbeschäftigung erfolgt im Rahmen der dann vorhandenen Einsatzmöglichkeiten. Die Abteilung Personaltransfer unterstützt die Beschäftigten rechtzeitig vor Ablauf der Befristung bei der Suche nach einem geeigneten weiteren Einsatz.

Sollten Sie noch Fragen haben, dann beantworten wir Ihnen diese gern. Ansprechpartnerin für diese Ausschreibung ist Christiane Metko-Mertens, Recruiterin, Telefon: 0341 123-2784.

Ausschreibungsschluss ist der 25. März 2026.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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