Die Stadt Heiligenhaus (rd. 27.500 Einwohner - im Kreis Mettmann) liegt landschaftlich überaus reizvoll und verkehrsgünstig im Städtedreieck Düsseldorf - Essen - Wuppertal. Umfassende Bildungsmöglichkeiten sowie Freizeit-, Kultur- und Erholungsangebote machen Heiligenhaus zu einem attraktiven Stand- und Wohnort mit ansprechender sowie hoher Lebensqualität. Familienfreundlichkeit, bürgerschaftliches Engagement und das Zusammenleben der Generationen sind hierbei von besonderer Bedeutung.
Bereichern Sie die Stadt Heiligenhaus zum nächstmöglichen Zeitpunkt als
Beide zu besetzenden Vollzeitstellen sind für zwei Jahre befristet, wobei diese auch mit Teilzeitkräften besetzt werden können, wenn die gesamte Wochenarbeitszeit abgedeckt wird.
Ihre Berufserfahrung wird bei der Zuordnung zur Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe, soweit tarifrechtlich möglich, gerne berücksichtigt.
Die Stadtverwaltung Heiligenhaus verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellten Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Darüber hinaus werden Bewerbungen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion bzw. Weltanschauung oder sexueller Identität begrüßt.
Sie sind interessiert? Bitte laden Sie Ihre Bewerbung bis 04.01.2026 zum über den nachstehenden Button "jetzt bewerben" hoch.
Das Auswahlverfahren wird voraussichtlich in der Kalenderwoche 03 durchgeführt.
Für nähere Auskünfte zu den Inhalten der zu besetzenden Stelle steht Ihnen Herr Glesius, Tel.: 02056/13-391 gerne zur Verfügung. Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet Ihnen Herr Linnemann, Tel.: 02056/13-321.
Entstehende Fahrt- und Reisekosten können leider nicht übernommen werden.