Die Kreisverwaltung Herford mit rund 1.300 Beschäftigten bietet Ihnen interessante, fachlich anspruchsvolle und verantwortungsvolle Einsatzmöglichkeiten.
 
Im Amt 50, Abteilung 50.4 - Fachstelle behinderte Menschen im Beruf, Elterngeld, Bildung und Teilhabe - ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unbefristet, die Stelle als



Hauptsachbearbeitung (m/w/d)
im Bereich Elterngeld



in Vollzeit zu besetzen.
 

Was erwartet Sie?

Die Kreisverwaltung Herford ist ein modernes öffentliches Dienstleistungsunternehmen mit vielseitigen Aufgabenstellungen. Der Kreis Herford unterstützt als familienfreundlicher Arbeitgeber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Flexible Arbeitszeiten sind für uns selbstverständlich. Zum wiederholten Male wurde der Kreisverwaltung deshalb die Unternehmensauszeichnung "Ausgezeichnet Familienfreundlich" verliehen. Mit dem Betreuten Spielzimmer bieten wir zudem ein Betreuungsangebot für Beschäftigtenkinder außerhalb einer Regelbetreuung an.


Aufgabenbereich:

Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:
  • Die Bearbeitung von Widersprüchen und Klageverfahren inkl. der Vertretung vor den Sozialgerichten
  • Das Rückforderungsmanagement bei Überzahlungen
  • Die Sicherstellung einer einheitlichen Sachbearbeitung
  • Einführung neuer und Überwachung bestehender Prozesse
  • Sie fungieren als Ansprechpartner*in im Team für schwieriger Rechtsfragen
  • Sie sind Praxisprüfer*in
  • Die ganzheitliche Bearbeitung von Elterngeldanträgen, u.a.
    • Prüfung auf Zuständigkeit, Schlüssigkeit und Vollständigkeit
    • Sachverhaltsaufklärung
    • Festlegung des für die Einkommensberechnung maßgeblichen Zwölfmonatszeitraumes
    • Festlegung des monatlichen steuerlichen Bruttobetrages unter Abzug von sonstigen Bezügen
    • Festlegung der steuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Absetzbeträge
    • Festlegung des zu berücksichtigenden Einkommens aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und/oder Land- und Forstwirtschaft
  • Die Beratung von Antragstellerinnen und Antragstellern zum Elterngeld und zur Elternzeit
  • Die Überprüfung und Neuberechnung des Elterngeldanspruchs, sofern keine endgültige Bewilligung ausgesprochen wurde, u.a.
    • Einkommensüberprüfung bei vorläufiger Feststellung
    • Widerrufsvorbehalt mit anschließender endgültiger Feststellung des Elterngeldanspruchs gem. § 8 BEEG
    • Neuberechnungen nach §§ 38, 44, 48 SGB X und § 2 Abs 3 BEEG
    • Neuberechnung bei Verlängerung des Anspruchs bei befristetem Aufenthaltsstatus
    • Neuberechnung bei Änderung der Bezugsmonate aufgrund veränderter Entscheidung der Antragsteller über die Zahlungsmodalitäten
  • Die Zahlbarmachung des Elterngeldes
 
Anforderungsprofil - das erwarten wir von Ihnen:
  • Ein abgeschlossenes Hochschulstudium (FH-Diplom oder Bachelor) mit juristischem Schwerpunkt,
  • Laufbahnbefähigung für die Laufgruppe 2, erstes Einstiegsamt oder
  • Den abgeschlossenen Verwaltungslehrgang II
Hinweis: Sollten Bewerbungen mit Erfüllung dieser Qualifikationen eingehen, werden diese vorrangig berücksichtigt.

 
Alternativ erfüllen Sie folgende Qualifikationen:
  • Erfolgreicher Abschluss des Verwaltungslehrgangs I oder eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter, sowie eine derzeitige Eingruppierung nach EG 9a TVöD und bereits 20 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt
 
Außerdem erfüllen Sie die weiteren Kompetenzen:
  • Kenntnisse in den für den Aufgabenbereich relevanten Rechtsgebieten, insbes. BEEG, SGB X, EstG, MuschG, Ausländerrecht sowie deren rechtssichere Interpretation und Anwendung sind wünschenswert
  • Sehr gute MS-Office-Kenntnisse
  • Stark ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
  • Gute Informationsverarbeitung und Organisationsfähigkeit
  • Hohe Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
  • Gute Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfähigkeit

Wichtige Informationen für Sie:
 
Die Vergütung erfolgt nach der Besoldungsgruppe A9 LBesO (A) NRW / Entgeltgruppe 9b TVöD.
 
Die Kreisverwaltung Herford ist eine moderne Arbeitgeberin, bei der die Vielfalt der Beschäftigten ein wesentlicher Bestandteil der Personalentwicklung ist. Aus diesem Grund freuen wir uns, wenn sich auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte bei uns bewerben.
 
Die Stelle steht allen Bewerbenden offen unabhängig ihrer geschlechtlichen Identität.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind ausdrücklich erwünscht. Wir werden diese nach Maßgabe des Schwerbehindertenrechtes bevorzugt berücksichtigen.
 
Eine Stellenbesetzung in Teilzeit ist möglich, wenn die vollumfängliche Besetzung der Stelle sichergestellt ist.
 
Um einen tiefergehenden Einblick in die Aufgabeninhalte der Stelle und Erwartungen an die zukünftige Stelleninhaberin/den zukünftigen Stelleninhaber zu erhalten, steht Ihnen Jessica Gutmann (Tel.:05221/13-1270) gerne zur Verfügung.
 
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet Ihnen in der Abteilung Personal- und Organisationsentwicklung Frau Masur (Tel.: 05221/13-1893).
 
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Bitte nutzen Sie bis zum 06.09.2025 die Online-Eingabemaske auf der Homepage unter www.kreis-herford.de/karriere.
 
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