Bewerbungsfrist: 26.11.2025
Befristung: unbefristet
Arbeitszeit: 41 bzw. 39 Stunden / Woche (Teilzeit möglich)
Eingruppierung: A 11 LBesO NRW bzw. EG 10 TVöD
Wir sind eine Kommunalverwaltung mit rund 1.700 Mitarbeitenden und verstehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen. Mit rund 485.000 Einwohner_innen und einer Fläche von 407 Quadratkilometern ist der Kreis Mettmann der Landkreis mit der höchsten Bevölkerungsdichte in Deutschland. Vielfältige Arbeitsplätze, Wohnen in einer guten Infrastruktur und ein ebenso umfang- wie abwechslungsreiches Freizeitangebot machen das Leben hier attraktiv.
Wir suchen für das Amt für Menschen mit Behinderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/ einen
Das Sachgebiet 57-12 des Amtes für Menschen mit Behinderung ist aufgrund seiner Komplexität multiprofessionell besetzt. Im Schwerpunkt werden hier Anträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder Mehrfachbehinderung - ab der Einschulung bis zum Schulabschluss - bearbeitet. Kern der Tätigkeit ist die fallbezogene Bedarfsermittlung im Rahmen des Gesamtplanverfahrens. Ziel ist es, den Leistungsberechtigten durch die Bewilligung und Finanzierung notwendiger Unterstützungsleistungen wie Assistenzen, Hilfsmittel und Therapien eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Sie beraten im Einzelfall die sorgeberechtigten Personen der Leistungsempfänger_innen hinsichtlich der möglichen Leistungsarten und Leistungsformen der Eingliederungshilfe. Im Schwerpunkt wäre es Ihre Aufgabe, den Hilfebedarf im Rahmen des Gesamtplanverfahrens festzustellen. Die Bedarfsermittlung erfolgt anhand von ärztlichen, therapeutischen und anderen fachlichen Gutachten und Stellungnahmen sowie eigenen Hospitationen und Besuchen der Leistungsempfänger_innen.
Sie treffen Ihre Entscheidung eigenverantwortlich auf Grundlage des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) nach pflichtgemäßem Ermessen und erlassen entsprechende Verwaltungsakte.
Bei der Fallbearbeitung sind Verpflichtungen anderer Sozialleistungsträger_innen entsprechend zu berücksichtigen und ggf. durch ein Kostenerstattungsverfahren durchzusetzen.
Neben der Bedarfsermittlung durch das Gesamtplanverfahren im Einzelfall obliegt Ihnen auch die Bearbeitung von Leistungen zur Teilhabe an Bildung im Rahmen des so genannten Pool-Modells an einem Teil der Förderschulen im Kreis Mettmann.
Darüber hinaus bearbeiten und entscheiden Sie eingehende Widersprüche und erstinstanzliche Klageverfahren im Sachgebiet und übernehmen die Vertretung vor dem Sozialgericht.
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
Fachliche Kompetenz, insbesondere
eine sichere Anwendung der für den Aufgabenbereich maßgeblichen Sozialgesetze sowie vertiefte Kenntnisse im sozialrechtlichen Datenschutz oder die Bereitschaft, sich diese Befähigungen in kürzerer Zeit anzueignen
Soziale Kompetenz, insbesondere
Persönliche Kompetenz, insbesondere
Digitale Kompetenz, insbesondere
Frau Triebel
Tel. 02104 99-3403
E-Mail: i.triebel@kreis-mettmann.de
Frau Kraschinski
Tel. 02104 99-2364
E-Mail: s.kraschinski@kreis-mettmann.de
Frau Engels
Tel. 02104 99-1228
E-Mail: bewerbungen@kreis-mettmann.de
Allgemeine Hinweise:
Die Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Zu Fragen hinsichtlich der konkreten Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung steht Ihnen die o. g. Ansprechpartnerin aus dem Fachbereich zur Verfügung.
In Bezug auf die Stellenausschreibungen gilt, dass der Gleichstellungsplan der Kreisverwaltung Mettmann für die Stellenbesetzungen Anwendung findet. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
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#TeamKreisMettmann