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Hinweis zur Befristung:
Die Stelle ist befristet gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG mit Sachgrund zur Vertretung einer erkrankten Kollegin / eines erkrankten Kollegen. Das Arbeitsverhältnis endet mit deren Rückkehr. Eine Verlängerung oder spätere Übernahme ist nicht ausgeschlossen.
Bei Fragen stehe ich gerne als direkte Ansprechperson zur Verfügung.