Fachkraft für ambulante Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII

Die Stelle ist im Amt für Jugend und Familie - Jugendamt - zu besetzen.


Entgeltgruppe:                         S 12 TVöD-SuE                                                                              Beschäftigungsart:                   zunächst befristet (12 Monate)
Arbeitszeit:                               Vollzeit
Bewerbungsfrist:                      11.02.2024

 

Ihre künftigen Aufgaben

  • Beratung junger Menschen und ihrer Eltern, bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter zu Fragen der Eingliederungshilfe über mögliche Leistungen zur Teilhabe, sowie die Leistungsvoraussetzungen
  • Prüfung und Auswertung eingereichter Unterlagen zur Klärung der Personenkreiszugehörigkeit
  • Prüfung und Feststellung der Leistungsverpflichtung Dritter
  • Erstellen einer sozialpädagogischen Diagnostik, sowie Prüfung einer (drohenden) Teilhabebeeinträchtigung und Entscheidung über die notwendige und geeignete Hilfe
  • Verantwortliche Durchführung der auf den Einzelfall bezogenen Hilfeplanung bzw. Teilhabeplanung bei ambulanten Hilfen gem. § 35a SGB VIII

Ihre Qualifikation

Das müssen Sie mitbringen

  • Sie haben ein Hochschulstudium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik (FH-Diplom oder Bachelor) mit staatlicher Anerkennung abgeschlossen.
  • Alternativ verfügen Sie über ein abgeschlossenes pädagogisches Hochschulstudium (Diplom oder Bachelor) in Verbindung mit einer mehrjährigen Berufserfahrung in der Eingliederungshilfe, in den Hilfen zur Erziehung oder im System Schule.
Vorteilhaft sind
  • Kenntnisse über psychiatrische Störungsbilder und deren Folgen auf die Teilhabe
  • Interesse an der Entwicklung/Weiterentwicklung fachlicher Standards
Überzeugen Sie uns auch mit diesen Kompetenzen
  • Kommunikations-, Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit
  • Entscheidungsfreude, Fähigkeit selbständig zu arbeiten
  • Gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift, DV-Kenntnisse
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Terminen - auch außerhalb der normalen Dienstzeiten
  • Fundierte Kenntnisse in der Rechtsanwendung, insbesondere nach dem SGB VIII, dem SGB IX sowie dem Bundesteilhabegesetz 

Ihr Weg zu uns

Gestalten Sie das Leben in Bielefeld aktiv mit - Starten Sie Ihre Karriere in einem sicheren Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Bielefeld!

Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Karriere bei der Stadt" über die Arbeitgeberin Stadt Bielefeld. Es gibt viele gute Gründe, bei uns zu arbeiten. Darüber hinaus erwartet Sie im Jugendamt:
  • eine strukturierte Einarbeitungsphase
  • ein enger Austausch mit Teamkollegen/-innen und Leitung um wichtige Entscheidungen fachlich fundiert treffen zu können
  • die Möglichkeit von Supervisionen
  • Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
  • Möglichkeiten, sich aktiv in die Gestaltung von internen und externen Kooperationsprozessen und in die fachliche Weiterentwicklung des Geschäftsbereichs einzubringen

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Formular. Dort geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und übermitteln uns Ihre Dateien mit den Bewerbungsunterlagen.

Sie haben noch Fragen? Gerne stehen wir Ihnen hierfür persönlich zur Verfügung.
  • Frau Epkenhans, Tel.: 0521/51-2936 oder Frau Beyerbacht, Tel:  0521/51-2688 vom Amt für Jugend und Familie - Jugendamt - zu fachlichen Fragestellungen
  • Frau Ostermann, Tel.: 0521/51-3949, vom Amt für Personal zum Beschäftigungsverhältnis
 
 

Vielfalt bei der Stadt

Die Stadt Bielefeld setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadt Bielefeld fördert Frauen beruflich und stellt sie nach den Zielsetzungen des Gleichstellungsplans bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt ein. Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind erwünscht.
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