EG 9a TVöD
für das Amt für Soziales und Jugend
In der städtischen Kita Hans-Böckler-Straße 34 werden Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren on vier Gruppen betreut, wobei die gemeinsame Bildung, Erziehung und Förderung von Kindern mit und ohne Förderbedarf ein Schwerpunkt der Arbeit ist.
Der Einsatz erfolgt in den Räumen der Kita, hierfür stehen ein Therapieraum, ein Bewegungsraum, die Gruppen- und Nebenräume sowie das großzügige Außengelände zur Verfügung.
Durchführung fachbezogener Diagnostik
Durchführung einer entwicklungsorientierten Förderung unter besonderer Beachtung von Handlungs- und Alltagskompetenz, Eigenaktivität und Selbständigkeit im sozialen Kontext
Einbindung und Anleitung von Sorgeberechtigten und anderer mit der Betreuung des Kindes betrauen Personen, insbesondere in den Kindertagesstätten
qualifizierte Dokumentation Ihrer Handlungsschritte.
Ausbildungsabschluss Ergotherapie, Logopädie mit staatlicher Anerkennung
fundierte Erfahrung in der therapeutischen Arbeit mit Kindern im Vorschulalter
fundierte Fachkenntnisse zu Krankheitsbildern, Förderansätzen und die Fähigkeit zur individuellen Umsetzung und Anwendung
Engagement, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Organisationsfähigkeit sowie ausgeprägte Bereitschaft zur Selbstreflektion
physische als auch psychische Belastbarkeit
gute PC-Kenntnisse und Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Wir leben Vielfalt -
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.