Sie haben Lust mit Ihren verwaltungs- und ordnungsrechtlichen Kenntnissen unser Ordnungsamt zu unterstützen? Sie suchen eine abwechslungsreiche Tätigkeit? Dann haben wir die passende Stelle für Sie!

Wir suchen für unser Ordnungsamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n

Aushilfskraft Ruhender Verkehr (m/w/d)

Die Stelle ist befristet (Mutterschutz- und voraussichtlich folgende Elternzeitvertretung) und in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden zu besetzen.

Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst.

Die Wahrnehmung der Sprechzeiten donnerstags von 15 - 18 Uhr ist zwingend erforderlich. 

Ihr Aufgabengebiet:

Sie unterstützen bei der Sachbearbeitung des Verwarngeldverfahrens im Ruhenden Verkehr. 

Im Wesentlichen gehören folgende Tätigkeiten zu Ihrem Aufgabenbereich: 

  • Tägliche Kontrolle des elektronischen Gesamtkalenders von WiNOWiG, erforderliche Verfahrensschritte einleiten, Anhörungen und Zeugenbefragungen ausdrucken und versenden.
  • Bei nicht zustellbaren Anhörungen Adressermittlung über die elektronische Meldeauskunft, ggf. Anfra­gen an Meldeämter, Gewerbeämter und/oder Zulassungs­stellen durchführen;
  • Rückläufe von Meldebehörden und Zulassungsstellen komplettieren und Ände­rungen vornehmen, ggf.  Anhörungsverfah­ren erneut einleiten.
  • Telefonische, postalische, elektronische und persönliche Einlassungen einscannen und bearbeiten, Erläuterungen von Sachverhalten, Beschwerden etc. ent­gegennehmen sowie allgemeine und spezielle Auskünfte zu eingeleiteten Verfahren oder gemeldeten Parksituationen im Stadtgebiet Hilden er­teilen;

Eine Änderung der Aufgabenzuordnung, z.B. aufgrund der Einführung neuer Strukturen und Arbeitsweisen, bleibt vorbehalten. 

Bei Fragen rund um das Aufgabengebiet melden Sie sich gerne bei Herrn Döpper unter 02103 - 72 1325 oder stefan.doepper@hilden.de. 

Ihr Profil:

Das müssen Sie zwingend mitbringen:

  • Eine abgeschlossene verwaltungsbezogene oder kaufmännische Berufsausbildung
    (z. B. Verwaltungsfachangestellte*r oder vergleichbar)

Wir erwarten zudem:

  • Fachliche Kompetenz hinsichtlich der Kenntnisse in der Anwendung von Rechtsvorschriften auf konkrete (ordnungs-)rechtliche Sachverhalte, insbesondere gründliche Kenntnisse der maßgeblichen Vorschriften der StVO, des StVG, der StVZO und des OWiG er
  • Eine überdurchschnittliche soziale Kompetenz hinsichtlich der Fähigkeit, zielorientiert in einer Teamstruktur zusammenzuarbeiten. Eine überzeugende Konfliktfähigkeit sowie Kommunikationsfähigkeit runden Ihr Profil ab.
  • Eine überdurchschnittliche persönliche Kompetenz hinsichtlich Stressstabilität, Eigenmotivation sowie Kreativität und Flexibilität.
  • Eine grundlegende digitale Kompetenz hinsichtlich der adäquaten Bedienung von MS-Office-Produkten.

Vielfalt ist unsere Stärke! Wir begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Alter, Ethnie, geschlechtlicher Identität, Behinderung, Religion und Weltanschauung und sexueller Orientierung. Zudem fördern wir die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Damit wir eine vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung beim Bewerbungsverfahren berücksichtigen können, geben Sie diese bitte im entsprechenden Feld des Bewerbungsformulars an.

Sie haben noch Fragen zu dem Anforderungsprofil, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Arbeitgeberin? Dann melden Sie sich gerne bei Herrn Kletzka unter 02103 / 72-1167 bzw. bewerbung@hilden.de.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 22.02.2026!

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