Ausbildung Operationstechnische Assistenten (m/w/d) - OTA 2024

Das Alfried Krupp Krankenhaus gehört mit 900 Betten und circa 2.400 Beschäftigten an zwei Häusern zu den großen Krankenhauseinrichtungen in Essen. Als eines der führenden Häuser der Akutversorgung in Nordrhein-Westfalen hat das Alfried Krupp Krankenhaus mit einem breiten Leistungsangebot und einer medizinischen Versorgung auf hohem Niveau eine überregionale Bedeutung. Als Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Duisburg-Essen verfügt es über 15 medizinische Kliniken sowie über 20 Zentren.

Ausbildung Operationstechnische Assistenten (m/w/d) - OTA 2024

Deine Ausbildung der Operationstechnischen Assistenz - Komm zum Krupp!
 
Was bedeutet OTA? OTA steht für Operationstechnische/r Assistent oder Assistentin. Als OTA bist Du Partner des Arztes im OP. Du stellst medizinische Geräte, Instrumentarien und Medizinprodukte bereit und sorgst für einen schnellen und reibungslosen Ablauf des Eingriffs. Du betreust die Patienten vor, während und nach der Operation und leistest so einen wichtigen Beitrag zur Patientensicherheit.

Neugierig geworden? Dann bewirb Dich für eine Ausbildung an der Schule für Operationstechnische Assistenten (OTA-Schule). Die Schule wird von einem Verbund verschiedener Krankenhäuser der Region gemeinsam getragen. Die Planung, Verwaltung und Organisation der Ausbildung übernimmt das Alfried Krupp Krankenhaus. Die Schule ist anerkannt nach den Empfehlungen der DKG.
Beginn der Ausbildung und Bewerbung
Der neue Kurs Startet im August 2024. Bitte reiche Deine Bewerbungsunterlagen bis spätestens Januar 2024 bei uns ein.  

Für Rückfragen steht Dir Frau Ines Sahli-Jerbi, OP-Leitung Rüttenscheid, unter der Nummer 0201-434 41967 gerne zur Verfügung.

Zugangsvoraussetzungen
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Gesundheitliche Eignung
  • Realschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung oder andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung
  • Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit
    a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von
    mindestens zwei Jahren oder
    b) einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich
    geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder
    Altenpflegehilfe oder einer anderen gleichwertigen Ausbildung
  • Für Krankenpflegepersonal kann die Ausbildung auf Antrag um zwölf Monate verkürzt werden, wenn mindestens eine Tätigkeit von sechs Monaten im Operationsdienst nachgewiesen ist
  • Für Arzthelferinnen/Arzthelfer kann die Ausbildung um sechs Monate verkürzt werden, wenn eine zwölfmonatige Tätigkeit im Operationsdienst nachgewiesen werden kann und darüber hinaus eine Aufnahmeprüfung an einer OTA-Schule bestanden wird
 
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!
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