Sie nehmen die Leitung der Abteilung 3.21 - Allgemeines Ordnungsrecht wahr. Diese Abteilung ist an den Bereich 3.2 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung angegliedert und befasst sich im Allgemeinen mit unterschiedlichsten Sachgebieten des Ordnungsrechtes. Im Detail gehören hierzu das Waffenrecht, Sprengstoffrecht, Jagdrecht, Fischereirecht, Infektionsschutzrecht und Versammlungsrecht. Daneben untersteht Ihnen auch die Hafenaufsicht und die zentrale Bußgeldstelle, welche sich mit Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr, sowie allgemeinen Bußgeldverfahren (alle Rechtsgebiete, außer Baurecht) befasst. Ihrer Abteilung gehören aktuell 14 Mitarbeitende an, die in diesen Sachgebieten tätig sind. Die Funktion der Abteilungsleitung erstreckt sich über die organisatorische Verantwortung bis zu einer fachlichen/rechtlichen Aufsicht der Sachbearbeitung, sodass Sie die Abteilung unmittelbar führen. In der Sachbearbeitung werden Sie im Rahmen des Infektionsschutzrechtes, der Hafenaufsicht und des Versammlungsrechtes unmittelbar tätig.