Die Abteilung 3.25 - Kommunaler Vollzugsdienst besteht derzeit aus 22 kommunalen Vollzugsbediensteten und einer Verwaltungskraft. Als künftige Abteilungsleitung sind Ihnen drei Dienstgruppenleitungen direkt zugeordnet, die wiederum jeweils für eine Dienstgruppe zuständig sind und damit als Bindeglied agieren. In den Zeiten der Abwesenheiten der Abteilungsleitung findet eine Vertretung durch die Dienstgruppenleitungen statt.
Ihnen obliegt die Leitung der Abteilung Kommunaler Vollzugsdienst in personeller, organisatorischer und vor allem strategischer Hinsicht. Hierzu zählen insbesondere:
Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, zunächst die Stelle im Rahmen einer Führung auf Probe zu übernehmen. So haben Sie die Gelegenheit, die Abteilung und ihr Aufgabengebiet kennenzulernen und sich hier gut einzuarbeiten.
Als künftige Abteilungsleitung können Sie maßgebend dazu beitragen, dass die Stadt Worms sicher ist und die Bürgerinnen und Bürger sich wohlfühlen. Eine Affinität für das kommunale Vollzugs- und Ordnungsrecht zeichnet Sie aus und dies können Sie mit Ihrer Ausbildung und im Idealfall mit einschlägiger Berufserfahrung belegen.
Sie sind in der Lage Ihre Mitarbeitenden fachlich zu fördern und stehen dabei auch als Ansprechpartner für die Dienstgruppenleitungen und Mitarbeitenden zur Verfügung. Die Stelle bietet Ihnen große Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie zum Ausbau und Organisation der Abteilung nutzen können. Sie werden auch die strategische Ausrichtung der Abteilung künftig definieren und sind dabei in der Lage, den an Sie gestellten Herausforderungen professionell und verbindlich zu begegnen. Sie sind motviert, Dinge anzugehen und scheuen dabei nicht die Übernahme von Verantwortung.
Ein wertschätzender Umgang mit Ihren Mitarbeitenden ist Ihnen dabei sehr wichtig und das Team steht für Sie im Vordergrund. Auch in Konfliktsituationen reagieren Sie besonnen sowie lösungsorientiert. Sie verfügen über interkulturelle Kompetenz und praktizieren eine wertschätzende Kommunikation. Sie besitzen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft sowie überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft. Fundierte Rechtskenntnisse im Verwaltungsrecht und den besonderen Vorschriften aus dem Polizei- und Ordnungsbehördenrecht sind wünschenswert.