Wir suchen für unser Fachgebiet Pharmakovigilanz, "SBD1" zum 01.05.2026 eine/n
Wir, das Paul-Ehrlich-Institut,
sind eine wissenschaftliche Einrichtung des Bundes, die für die Prüfung und Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln zuständig ist und im Bereich der Life Sciences Forschung betreibt. Die Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren macht uns zu einem kompetenten Ansprechpartner für die Öffentlichkeit, Wissenschaft, Medizin, Politik und Wirtschaft.
Das Fachgebiet SBD1
ist verantwortlich für die Bewertung der Sicherheit von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln im Zuständigkeitsbereich des Paul-Ehrlich-Instituts. Ziel der Überwachung ist das Erkennen und Untersuchen von Arzneimittelrisiken und das Einleiten von Maßnahmen zur Risikominimierung von national und europaweit zugelassenen Arzneimitteln. Das Fachgebiet dokumentiert und analysiert alle Verdachtsmeldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen nach Anwendung von biomedizinischen Arzneimitteln oder Impfstoffen.
Bitte beachten Sie, dass bei Vertragsabschluss eine Declaration of Interests gegenüber der EMA sowie eine Erklärung gemäß § 77a AMG abgegeben werden müssen.
Wir wissen, dass klinisch tätigen Ärztinnen und Ärzten (m/w/d) ein Wechsel aus der klinischen Beschäftigung schwerfallen kann. Um Ihnen den Einstieg am Paul-Ehrlich-Institut zu erleichtern, unterstützen wir klinische Nebentätigkeiten unter Berücksichtigung des gesetzlichen und tariflichen Rahmens.
Ihre aussagekräftige Bewerbung übermitteln Sie bitte bis zum 31.12.2025 ausschließlich über unser Bewerberportal (blauer Button unterhalb der Anzeige) unter Angabe der JobID 1397.
Die Bewerbungsgespräche sind derzeit für die letzte Januarwoche angesetzt.
Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an Frau Julia Kern (E-Mail: karriere@pei.de, Telefon: +49 6103 77 1133).
Wir weisen darauf hin, dass das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen seiner aufsichtsrechtlichen Befugnisse im Einzelfall Einblick in Ihre Bewerbungsunterlagen nehmen kann (Art. 6 Abs. 1 Ziff. C DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 GGO und Art. 65 GG), um eine interessengerechte und zweckmäßige Personalauswahl sicherzustellen. Ihre Daten werden unmittelbar nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.