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Wir suchen für unser Fachgebiet SBD 2 "BTC-, ATMP- und IVD-Vigilanz" zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
Expertin / Experten (m/w/d) Pharmakovigilanz
Wir, das Paul-Ehrlich-Institut,sind eine wissenschaftliche Einrichtung des Bundes, die für die Prüfung und Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln zuständig ist und im Bereich der Life Sciences Forschung betreibt. Die Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren macht uns zu einem kompetenten Ansprechpartner für die Öffentlichkeit, Wissenschaft, Medizin, Politik und Wirtschaft.Im Fachgebiet SBD2wird die Sicherheit von Blutprodukten, Blutkomponenten, Gewebe- und Zellpräparaten (BTC), sowie von Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP) bewertet. Zudem werden hier Vorkommnismeldungen zu In-Vitro-Diagnostik (IVD) der Klasse D bewertet, die unter anderem im Spender-Screening eingesetzt werden.
Ihre Aufgaben
Sie bewerten und bearbeiten Verdachtsfälle unerwünschter Reaktionen einschließlich sicherheitsrelevanter Qualitätsdefekte bei Arzneimitteln
Auch die Beurteilung periodischer Sicherheitsberichte der Pharmazeutischen Unternehmen gehört zu Ihren Aufgaben
Sie identifizieren Risiken und initiieren sowie koordinieren Maßnahmen zu deren Abwehr und Vorsorge
Sie erarbeiten wissenschaftliche Konzepte zur Optimierung der Sicherheit biomedizinischer Arzneimittel
Sie sind Beraterin/Berater (m/w/d) zur Beurteilung der Unbedenklichkeit von Arzneimitteln in Zulassungs- bzw. Genehmigungsverfahren
Sie vertreten das Paul-Ehrlich-Institut in nationalen und internationalen Gremien
Unsere Anforderungen
Sie haben ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder vergleichbar) der Pharmazie oder Medizin, jeweils mit Approbation, oder einer anderen Humanwissenschaft (z. B. Biochemie, (Human-)Biologie, Medizintechnik, Public Health, Epidemiologie)
Eine Promotion oder vergleichbare wissenschaftliche Erfahrung (z. B. Forschungsprojekt) ist wünschenswert
Sie haben Kenntisse und optimalerweise Berufserfahrung in der Überwachung der Sicherheit von Arzneitmitteln, z. B. in der Bewertung von Arzneimittelrisiken und Nebenwirkungen
Sie sind erfahren mit Datenbanken und dem elektronischen Meldeverfahren
Ihre Arbeitsweise ist von Flexibilität, Eigeninitative und analytischem Denken geprägt
Sie zeigen Durchsetzungsstärke, aber auch Kompromissbereitschaft
Sie besitzen sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Sie sind zu gelegentlichen nationalen & internationalen Dienstreisen bereit
Bitte beachten Sie, dass bei Vertragsabschluss eine Declaration of Interests gegenüber der EMA sowie eine Erklärung gemäß § 77a AMG abgegeben werden müssen.
Unser Angebot
ist ein vielseitiger und anspruchsvoller Arbeitsplatz zentral im Rhein-Main-Gebiet mit guten Anschlüssen an das öffentliche Verkehrsnetz (Autobahn, Flughafen, S-Bahn). Als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes bieten wir die hierfür üblichen Sozialleistungen wie Jahressonderzahlung, Betriebsrente und vermögenswirksame Leistung.Das Beschäftigungsverhältnis ist auf drei Jahre befristet. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Der Dienstposten ist nach E 14 TVöD Bund bewertet. Die Zuordnung zu den Stufen erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen einschlägigen Erfahrungen. Schwerbehinderte Bewerbende (m/w/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Das Paul-Ehrlich-Institut fördert die Gleichstellung von Menschen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hierfür bieten wir u. a. sehr flexible Arbeitszeiten (Teilzeitmodelle, Homeoffice, keine Kernarbeitszeiten), Kindergartenplätze und zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten. Unser betriebliches Gesundheitsmanagement und die Bezuschussung des Jobtickets runden das Angebot ab.
Ihre Bewerbung
Ihre aussagekräftige Bewerbung übermitteln Sie bitte bis zum 01.06.2025ausschließlich über unser Bewerberportal (blauer Button unterhalb der Anzeige) unter Angabe der JobID 1325.Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an Frau Daniela Kirchen (E-Mail: karriere@pei.de, Tel.: +49 6103/77-1133).Wir weisen darauf hin, dass das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen seiner aufsichtsrechtlichen Befugnisse im Einzelfall Einblick in Ihre Bewerbungsunterlagen nehmen kann (Art. 6 Abs. 1 Ziff. C DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 GGO und Art. 65 GG), um eine interessengerechte und zweckmäßige Personalauswahl sicherzustellen. Ihre Daten werden unmittelbar nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.