Kulturbezirk 2
3100 St. Pölten
Österreich
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Josef-Deutsch-Platz 2
2340 Gemeinde Mödling
Österreich
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Nordpromenade
3830 Gemeinde Waidhofen an der Thaya
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Piaristengasse 1
3500 Krems an der Donau
Österreich
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Lastenstraße
2020 Hollabrunn
Österreich
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Bodenzeile 7
2230 Gemeinde Gänserndorf
Österreich
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Mechtlerstraße 1
2100 Korneuburg
Österreich
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Karl-Höfinger-Promenade
3270 Scheibbs
Österreich
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Schulgasse
3580 Gemeinde Horn
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Schlossweg
3340 Waidhofen an der Ybbs
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Beim Heisselgarten 2-4
3430 Gemeinde Tulln an der Donau
Österreich
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Ybbsstraße 6
3300 Amstetten
Österreich
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Stockhammergasse 13
2620 Gemeinde Neunkirchen
Österreich
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Domplatz
2700 Wiener Neustadt
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Weitraer Straße 17
3910 Zwettl
Österreich
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Conrathstraße 17
3950 Gemeinde Gmünd
Österreich
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Frauengasse 3-5
2500 Gemeinde Baden
Österreich
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Fischamender Straße 23-25
2460 Gemeinde Bruck an der Leitha
Österreich
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Castellistraße 8
3180 Lilienfeld
Österreich
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Himmelreichstraße
3390 Gemeinde Melk
Österreich
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Vaihinger Straße 151
70567 Stuttgart
Deutschland
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Museumgasse 4
2130 Mistelbach
Österreich
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Das Land NÖ sucht Straßenwärterinnen und Straßenwärter für die NÖ Straßen- und Brückenmeistereien.

Der Aufgabenbereich des NÖ Straßendienstes ist sehr vielfältig. Er umfasst die Planung, Herstellung und Sanierung der Straßen und Brücken. Außerdem verlegen die MitarbeiterInnen verschiedene Pflasterungen und Randsteine, sie montieren Verkehrszeichen, Wegweiser und sonstige Verkehrsleiteinrichtungen und errichten Straßenbegrenzungen. Sie kontrollieren und korrigieren Bodenmarkierungen und sorgen für die Begrünung und Pflege von unbefestigten Straßenflächen.
 
Ein wesentlicher Teil in der Arbeit des NÖ Straßendienstes ist der Winterdienst. Er umfasst vor allem die Schneeräumung und das Ausbringen von Streugut bei Schneelage und Glatteis, sowie Weiterleitung winterdienstlicher Maßnahmen, Aufstellung von Schneestangen und im Frühjahr, die sich daraus ergebenden, Reinigungs - und Ausbesserungsarbeiten.

Weitere spannende Eindrücke in die Tätigkeit von StraßenwärterInnen im NÖ Landesdienst können Sie in unserem "Kurzfilm zu den Straßenmeistereien in NÖ" erlangen.
Rufen Sie hierfür folgenden Link auf: https://www.noe.gv.at/noe/Autofahren/Kurzfilm_Strassenmeistereien.html

Anforderungsprofil

  • abgeschlossene Berufsausbildung (erwünscht)
  • Führerschein der Gruppe C (erwünscht)
  • technisches Verständnis
  • Zielstrebigkeit und Durchsetzungsvermögen
  • Organisationsfähigkeit
  • Belastbarkeit
  • hohes persönliches Engagement

Wir bieten Ihnen

  • eine anspruchsvolle und interessante Tätigkeit
  • die Möglichkeit, sich fachlich, persönlich und beruflich weiterzuentwickeln
  • die wirtschaftliche Stabilität und Berechenbarkeit eines öffentlichen Dienstgebers
  • eine Entlohnung nach dem NÖ Landes-Bedienstetengesetz, LGBl. 2100. Das Gehalt beträgt mindestens EUR 2.399,- brutto monatlich je nach Qualifikation und Erfahrung. Es erhöht sich auf  Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten. Während des Berufseinstieges ist das Gehalt entsprechend geringer.
  • zusätzlich gebührt eine Reisebeihilfe in der Höhe von EUR 215,20 brutto monatlich

Bewerbung

Ihre erforderlichen Bewerbungsunterlagen:
  • Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf (samt aktuellem Foto)
  • Ausbildungszeugnisse (Lehrabschlussprüfungszeugnis/Lehrbrief)
  • Führerschein (Vorder- & Rückseite)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
Elektronische Unterlagen ersuchen wir im doc, jpg oder pdf-Format beizubringen (siehe auch Mailverkehr mit der NÖ Landesverwaltung).


Bei Fragen die Bewerbung betreffend steht Ihnen die Abteilung Personalmanagement, Herr Franz Lechner unter der Telefonnummer 02742/9005-12186 und Herr Patrick Aigner unter der Telefonnummer 02742/9005-12228 zur Verfügung.

Es ist für uns selbstverständlich, die Bestimmungen des NÖ Gleichbehandlungsgesetzes anzuwenden (www.noe.gv.at/gleichbehandlung).
Weiters dürfen wir in diesem Zusammenhang auf die Ziele des Gleichstellungs- & Frauenförderprogramms des NÖ Landesdienstes und auf die regelmäßig erscheinenden Auswertungsberichte hinweisen. In Bereichen mit einem Frauenanteil unter 45% ist Frauenförderung geboten.
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