Als Mitglied des Verwaltungsvorstandes gestalten Sie im Team mit den weiteren Vorstandsmitgliedern, dem Bürgermeister sowie in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Rat und den politischen Gremien die Zukunft unserer Stadt. Sie übernehmen Verantwortung für die strategische, wirtschaftliche und organisatorische Weiterentwicklung der Stadtverwaltung und tragen mit Führungskompetenz, Gestaltungsfreude und Entscheidungsstärke zu einer modernen, serviceorientierten Verwaltungskultur bei.
Sie übernehmen die Leitung des Dezernates III mit den Fachbereichen Personalverwaltung, Finanzen und Beteiligungsmanagement sowie Immobilienmanagement. Darüber hinaus ist ein nebenamtlicher Einsatz als Prokurist/in in der Heiligenhauser Bau- und Immobiliengesellschaft mbH (HBIG) vorgesehen. Eine spätere Anpassung des Dezernatszuschnittes bleibt vorbehalten.
Wir suchen eine verantwortungsbewusste, entscheidungsfreudige und kommunikationsstarke Führungspersönlichkeit, die mit Fachwissen und Überzeugungskraft Impulse setzt und mindestens über die Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen (vormals: gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst) gemäß § 71 Abs. 3 GO NRW verfügt.
Mehrjährige Leitungs- und Führungserfahrung in einer kommunalen oder vergleichbaren Funktion, fundierte Fachkenntnisse in Finanz-, Haushalts- und Verwaltungssteuerung, ausgeprägte Gestaltungs- und Veränderungskompetenz, ein sicheres und souveränes Auftreten, Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung und zur aktiven Mitgestaltung werden vorausgesetzt.
Sie sind bereit, sich mit hoher Präsenz vor Ort einzubringen und die Entwicklung der Stadt Heiligenhaus aktiv mitzugestalten.
Wir bieten Ihnen eine verantwortungsvolle, vielseitige und gestaltbare Führungsaufgabe in einer modernen, dienstleistungsorientierten Verwaltung. Freuen Sie sich auf ein engagiertes Team, kurze Entscheidungswege und die Möglichkeit, die Zukunft unserer Stadt aktiv mitzugestalten - strategisch, innovativ und bürgernah.
Die Besoldung und die Aufwandsentschädigung richten sich nach der Eingruppierungsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Besoldung erfolgt demnach derzeit nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG NRW.
Die/Der Beigeordnete wird gemäß § 71 Abs. 1 Satz 3 GO NRW durch den Rat der Stadt Heiligenhaus für die Dauer von acht Jahren gewählt und in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Voraussetzung ist daher die Erfüllung der entsprechenden beamtenrechtlichen Anforderungen.
Die Stadt Heiligenhaus setzt sich aktiv für Chancengleichheit und die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung oder diesen im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellten Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Darüber hinaus begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.