Gestalten Sie mit uns das soziale Gesicht unserer Stadt! Bereichern Sie die Stadt Heiligenhaus zum nächstmöglichen Zeitpunkt als
Als Mitglied des Verwaltungsvorstandes gestalten Sie im Team mit den weiteren Vorstandsmitgliedern, dem Bürgermeister sowie in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Rat und den politischen Gremien die Zukunft unserer Stadt. Ihr Fokus liegt dabei auf den Themen, die das gesellschaftliche Miteinander prägen, indem Sie die Leitung des Dezernates IV mit den vier Fachbereichen Jugend, Soziales, Bildung und Sport sowie Kultur übernehmen. Eine spätere Anpassung des Dezernatszuschnittes bleibt vorbehalten.
Sie setzen Impulse für eine moderne Schulentwicklung, schaffen zukunftsfähige Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe, fördern kulturelle Vielfalt und Teilhabe und entwickeln soziale Netzwerke weiter. Mit Empathie, strategischem Blick und Gestaltungswillen prägen Sie die soziale und kulturelle Entwicklung der Stadt Heiligenhaus maßgeblich mit.
Sie sind eine überzeugende, motivierende und kommunikationsstarke Führungspersönlichkeit, die mit Weitsicht, Fachkompetenz und Entscheidungsfreude Verantwortung übernimmt. Mit Ihrer strategischen Denkweise und Ihrem empathischen Führungsstil schaffen Sie es, aktiv und lösungsorientiert Veränderungsprozesse zu gestalten.
Sie verfügen entweder mindestens über die Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen (vormals: gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst) gemäß § 71 Abs. 3 GO NRW oder alternativ über ein für die Aufgabenwahrnehmung fachlich geeignetes, abgeschlossenes Studium (z. B. im Bereich Sozialmanagement, Sozialwirtschaft oder in einem vergleichbaren Studiengang).
Darüber hinaus bringen Sie mehrjährige Leitungs- und Führungserfahrung in einer kommunalen oder vergleichbaren Funktion mit. Fundierte Kenntnisse in den Bereichen Jugendhilfe, Soziales, Bildung oder Kultur zeichnen Sie ebenso aus wie Ihre Fähigkeit, strategisch und vernetzt zu denken.
Sie sind bereit, sich mit hoher Präsenz vor Ort einzubringen und die Entwicklung der Stadt Heiligenhaus aktiv mitzugestalten.
Freuen Sie sich auf eine verantwortungsvolle und vielseitige Führungsaufgabe mit großem Gestaltungsspielraum in einer modernen, dienstleistungsorientierten Verwaltung. Sie übernehmen ein breites, gesellschaftlich bedeutsames Aufgabenspektrum und können mit Ihren Ideen und Entscheidungen unmittelbar das Leben vieler Menschen in Heiligenhaus positiv beeinflussen.
Die Besoldung und die Aufwandsentschädigung richten sich nach der Eingruppierungsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Besoldung erfolgt demnach derzeit nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG NRW.
Gemäß § 71 Abs. 1 Satz 3 GO NRW wird die/der Beigeordnete durch den Rat der Stadt Heiligenhaus für die Dauer von acht Jahren gewählt und in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Voraussetzung ist daher die Erfüllung der entsprechenden beamtenrechtlichen Anforderungen.
Die Stadt Heiligenhaus setzt sich aktiv für Chancengleichheit und die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung oder diesen im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellten Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Darüber hinaus begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.